Rechnungen in Einkommensteuererklärung

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob Rechnungen von einer Fahrschule in der Einkommensteuererklärung absetzbar sind & wenn ja, in welcher Anlage?

Wäre echt nett wenn ihr mir helfen würdet! :smile:

Danke im Vorraus!
LG Konny

Hallo Konny, wenn dein Chef dir eine schriftliche Bestätigung geben kann, dass der Führerschein zur Erhaltung deines Arbeitsplatzes benötigt wird, dann kannst du die Kosten dafür in der Anlage N als sonstige Werbungskosten absetzen. Sonst leider nicht!
Viele Grüße aus Berlin
Dagmar

Hallo Konny,

handelt es sich um den LKW-Führerschein?
Dann kein Problem - einfach auf der Anlage N eintragen.

Gruß
Andrea