Hallo,
Benötigt man als Kleinunternehmer, der Rechnungen ins EU-Ausland schickt, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Es geht nicht um den Einkauf, sondern ausschließlich um den Verkauf von Dienstleistungen, bei denen das Reverse Charge Verfahren angewendet wird.
Welche Anmerkung müsste dann eigentlich auf der Rechnung stehen? Dass keine MwSt aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UStG) ausgewiesen wird oder aufgrund des Reverse Charge Verfahrens (§13b (5) UStG). Oder müssten evtl. beide Hinweise enthalten sein?
Viele Grüße
michaelp