Rechnungen/insolvenz

eine gmbh&CoKg stellt rechnungen ,läßt sich das geld aber auf das gmbh konto überweisen.(sehr lange,sehr viel volumen) gmbh und Kg gehen in die insolvenz. insolvenzverwalter fordert alle rechnungsempfänger der letzten 4 jahre auf,die rechnungen noch mal zu bezahlen.obwohl auf der rechnung die ktonr. für die kunden nicht ersehen ließ das es das gmbh konto ist…

besser Anwalt einschalten

Hallo,

die Frage ist für mich nicht ganz klar. Ich gehe aber davon aus, dass es Ihnen darum geht, sich vor der doppelten Zahlung zu schützen.

Zuerst der Schulmeister: Als Kaufmann erkenne ich schon, ob es sich um ein Konto der GmbH, der GmbH&Co KG oder gar um ein Privatkonto handelt (Kontonummernkreise der Banken).

Schulmeister, der Zweite: Und dann ist es auch egal, weil bei einer GmbH & Co KG die GmbH ja der Geschäftsführer ist. Und dann ist das Geld auch bei der GmbH & Co KG angekommen.

Aber das müssen Sie NICHT. Weisen Sie dem Ins-Verwalter mit Rechnungskopie und Kopie Ihres Bankauszuges nach, dass die Rechnungen beglichen sind. Damit sollte sich das für Sie erledigt haben.

Zusätzlich können Sie (würde ich aber nicht machen, sondern dem Ins-Verwalter überlassen) Strafanzeige wegen Betruges und Bereicherung machen.

Hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Viel Erfolg.

Hallo- sorry, aber da kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen, denn ich habe mich auf behinderte Menschen und Insolvenzen spezialisiert.
Aber wenn ich das richtig verstehe, gehören diese zurück geforderten Beträge ja sowieso zur Insolvenzmasse und ich weiß nicht, ob Dich das dann dangieren muss.
Tut mir leid.
Drück Dir die Daumen-

Maryah

Hallo,
Leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen.
Lieber Gruß
MOnika

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen, das ist eine Sache für einen Anwalt und nicht für einen reinen Dienstleister. Grundsätzlich gilt für eine schuldbefreiende Zahlung meines Erachtens aber tatsächlich der Eingang auf „dem richtigen Konto“. Das ist aber nur meine Meinung und ich kenne die Rechtsgrundlagen hierfür nicht.

Viele Grüße
Evelyn Paul

Hallo Tabipaule,

Kopie von der Rechnung machen, die angegebene Kontoverbindung markieren. Ihren Nachweis auf erfolgte Zahlung beilegen und an den Insolvenzverwalter schicken.
Sowas ist unmöglich. Der Insolvenzverwalter sollte sich besser einarbeiten. Sie sind Ihrer Pflicht nachgekommen. Eine GmbH & Co. KG ist zwar eine Tochter. Das heißt aber noch lange nicht, daß die Firmen wahllos die Gelder umherschieben dürfen. Sowas bedarf einer ordentlichen Buchführung. Nur einfach auf der Rechnung ein anderes Konto angeben geht nicht. Sowas nenne ich Betrug!!!
Lassen Sie sich nicht alles gefallen.
MfG
Lore

erstmal danke !
das es betrug ist bzw. die buchhaltung dort fehler gemacht hat ist klar.
aber wie sieht es rechtlich aus ? muessen wir die rechnungen nochmal bezahlen ???

Nein! Sie haben ja den Nachweis, daß von Ihnen die Rechnung an das angegebene Konto überwiesen wurde.
Ich würde sagen, alles weitere ist deren Problem.

Hallo,

grundsätzlich können die Schuldner gegenüber dem Insolvenzverwalter die korrekte Begleichung der Forderungen der Insolvenzfirma nachweisen. Setzen Sie den Insolvenzverwalter davon in Kenntnis und weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits gezahlt haben. Weiter können Sie den Insolvenzverwalter davon in Kenntnis setzen, dass Sie bei weiterer Verfolgung der Beitreibung durch den Insolvenzverwalter von Ihrem Recht der Anzeige wegen Betrug gegen die Inhaber und Geschäftsführer der Firma gebrauch machen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

UND WAS SOLL HIER DIE FRAGE SEIN?

Hallo,

Ich würde den Kontoauszug faxen und auf gar keinen
Fall noch einmal bezahlen.

MfG

Dazu kann ich leider nichts sagen…

Hallo,

die Begleichung der Rechnung mit allen Unterlagen läßt sich aber nachweisen, so lange eine ordentliche Buchführung durch geführt wurde.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,
keine Sorge - wenn Belgt noch vorhanden ist, das die rechnung bezahlt ist und auf dre Rechnung das Konto von der GmbH steht ist es nicht ihr Problem.