Rechnungen kurz vor Gewerbeanmeldung schreiben?

Darf man kurz vor der Gewerbeanmeldung ca. 2-3 Monate vorher
Rechnungen (natürlich ohne MwST.) schreiben?

Hintergrund:
Derzeit angestellt in Elternzeit und möchte im Juni 2011 ein
Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) anmelden. Ich würde dann zu
Juni das Angestelltenverhältnis kündigen und aus der
Abeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen.
Daher kann
frühestens im Juni 2011 das Gewerbe angemeldet
werden.

Derzeit habe ich kostenlos zur Übung Hypnose-Coaching
im Freundeskreis durchgeführt. Durch Mundpropaganda hätte ich
jedoch jetzt die Möglichkeit schon Einnahmen zu erzielen. Ich
selber würde noch keine Werbung etc. durchführen, erst nach
Gewerbeanmeldung.

Darf ich für die Einnahmen (ohne Gewerbe)
Rechnungen ohne MwSt. schreiben? Gibt es da Probleme mit dem
Finanzamt oder Gewerbeamt?

Für jeden Tipp wäre ich
dankbar.
srax

Du kannst die Rechnungen erst dann schreiben wenn du deine Steuernummer hast!
Bitte niemals vorher! Das kann richtigen Ärger geben.
Aber wo kein Kläger da Kein Richter.
Allerdings benötigst du auch auf dem Rechnungsschreiben die Steuernummer! Die ist auch auf der Rechnung Pflicht!

Darf man kurz vor der Gewerbeanmeldung ca. 2-3 Monate vorher
Rechnungen (natürlich ohne MwST.) schreiben?

Derzeit habe ich kostenlos zur Übung Hypnose-Coaching
im Freundeskreis durchgeführt. Durch Mundpropaganda hätte ich
jedoch jetzt die Möglichkeit schon Einnahmen zu erzielen. Ich
selber würde noch keine Werbung etc. durchführen, erst nach
Gewerbeanmeldung.

Hallo,

grundsätzlich sollte das Gewerbe schon angemeldet werden, wenn man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt. Das muss nicht dann sein, wenn ein Coaching durchgeführt wird, sondern kann auch vorher der Fall sein, etwa wenn die ersten Betriebsmaterialien gekauft werden. Es kann jedoch in der Planungsphase, wie im vorliegenden Fall, zu ersten Einnahmen kommen. Diese müssen steuerlich aber auch als solche erfasst werden. Im Zweifelsfall lohnt die Nachfrage bei einem versierten Steuerberater allemal. Ansonsten können die wichtigsten Fragen rund ums Kleingewerbe auch im E-Book unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/e-book-die-hae… nachgelesen werden.

Die Rechnung wird bei der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich ohne Umsatzsteuer geschrieben, das gilt auch nach der Gewerbeanmeldung.