Darf man kurz vor der Gewerbeanmeldung ca. 2-3 Monate vorher
Rechnungen (natürlich ohne MwST.) schreiben?
Hintergrund:
Derzeit angestellt in Elternzeit und möchte im Juni 2011 ein
Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) anmelden. Ich würde dann zu
Juni das Angestelltenverhältnis kündigen und aus der
Abeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen.
Daher kann
frühestens im Juni 2011 das Gewerbe angemeldet
werden.
Derzeit habe ich kostenlos zur Übung Hypnose-Coaching
im Freundeskreis durchgeführt. Durch Mundpropaganda hätte ich
jedoch jetzt die Möglichkeit schon Einnahmen zu erzielen. Ich
selber würde noch keine Werbung etc. durchführen, erst nach
Gewerbeanmeldung.
Darf ich für die Einnahmen (ohne Gewerbe)
Rechnungen ohne MwSt. schreiben? Gibt es da Probleme mit dem
Finanzamt oder Gewerbeamt?
Für jeden Tipp wäre ich
dankbar.
srax