Darf man kurz vor der Gewerbeanmeldung ca. 2-3 Monate vorher
Rechnungen (natürlich ohne MwST.) schreiben?
Hintergrund:
Derzeit angestellt in Elternzeit und möchte im Juni 2011 ein
Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) anmelden. Ich würde dann zu
Juni das Angestelltenverhältnis kündigen und aus der
Abeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen.
Daher kann
frühestens im Juni 2011 das Gewerbe angemeldet
werden.
Derzeit habe ich kostenlos zur Übung Hypnose-Coaching
im Freundeskreis durchgeführt. Durch Mundpropaganda hätte ich
jedoch jetzt die Möglichkeit schon Einnahmen zu erzielen. Ich
selber würde noch keine Werbung etc. durchführen, erst nach
Gewerbeanmeldung.
Darf ich für die Einnahmen (ohne Gewerbe)
Rechnungen ohne MwSt. schreiben? Gibt es da Probleme mit dem
Finanzamt oder Gewerbeamt?
bist Du bei der Lektüre des UStG mal im Vorbeigehen über § 19
UStG gestolpert?
Der § 19 UStG wäre zwar grundsätzlich anwendbar - insofern widerspreche ich nicht -, eine frageangepaßtere Anwort wäre aber, daß die Gewerbeanmeldung nicht mit der steuerlichen Behandlung der Umsätze zu tun hat. Oder anders: Der erste Handgriff mit Außenwirkung ist im Sinne des UStG schon der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bzw. kann es sein.