ich habe noch alte rechnungen, teilweise sogar aus 99 gefunden. kann ich diese in der umsatzsteuer und einkommenssteuer noch nachreichen? wie lange hat man dafür prinzipiell zeit und kann man diese frist verlängern?
vielleich noch wichtig: ich betreibe ein gewerbe, und bin daher daran interessiert die ust nachhaltig geltend machen zu können.
wenn steuerbescheide noch nicht vorliegen, aber steuererklärungen schon eingereicht wurden, diese einfach korrigiert dem FA zusenden.
wenn steuerbescheide schon vorliegen, dann können die nur geändert werden, wenn der § 164 AO „Vorbehalt der Nachprüfung“ drauf steht. wurde bei der USt kein Bescheid erlassen (weil steuererklärung eingereicht und gleich bezahlt, dann gilt diese UStE unter 164 AO!).
wenn also auf den EStB oder UStB kein vorbehalt steht, hast du pech, denn einer änderung steht dein verschulden / grobe fahrlässigkeit entgegen, da deine buchführung wohl nicht perfekt war…
gruss vom
showbee
p.s. hast du in einem anderen forum nicht was wg. steuerhinterziehung gefragt?