Rechnungen Numerierung ab Jahreswechsel bei 1 ?

Hallo,

bisher habe ich immer meine Rechnungen durchlaufend seit Geschäftsgründung numeriert ohne den Jahreswechsel zu berücksichtigen.

Jetzt habe ich von einem Geschäftspartner eine Rechnung bekommen die als Nummer die 1 trägt, d.h. er beginnt ab 1.1.03 wieder die Numerierung ab der 1.

Was ist richtig, ab Jahreswechsel wieder von vorn mit der Numerierung der Rechnungen zu beginnen oder den Jahreswechsel bei der Numerierung nicht zu berücksichtigen?

Danke!

Hallo!

Fang wieder bei 1 an, denn Du erstellst deine Buchhaltung schließlich für das einzelne Wirtschaftsjahr, die Rechnungsnummer ist nicht zuletzt als Ablagekriterium in dieser Buchhaltung von Bedeutung und da sollte eine systematische Abgrenzung vorgenommen werden.
Sinnvollerweise werden Rechnungen auch noch mit einem zusätzlichen Jahresschlüssel versehen, z.B. 01/2003.

Ciao!
Nemo

Hi,
wenn ich nicht irre, ist es schnurzpiepe wie Du Deine Rechnungen numerierst. Aber zu Nachprüfungszwecken ist es einfacher, die Rechnungsnummer mit dem Jahr zu kombinieren. Unsere Rechnungsnummern begannen immer mit 98xxxx für 1998 usw.
Jetzt fangen wir mit der Rechnungsnummer 300001 an, da Nullen am Anfang von der EDV ignoriert werden. Für 2001 waren die Rechnungsnummern 21xxxx, für 2002 22xxxx. Da wir aber zum Jahresende feststellten, das wir mehr Belege haben, als Nummern verfügbar, konnten wir nicht mit 230001 beginnen. Und was wir dann im Jahr 3000 machen, überlegen wir noch :wink:
Gruss Sebastian

völlig egal…
Hallo Collinz,

ist es, wie du deine Rechnungen nummerierst.
Du kannst auch xx/YY/pusemuckel schreiben.
Die Re.-Nummer ist nur für deine Buchhaltung im internen, so das es dir möglich ist, Rechnungen einwandfrei zuordnen zu können( welches du eh tun solltest und in einer eventuellen St-Prüfung auch sinnvoll ist).
Ich z.B. rechne meistens monatlich ab und Nummern ergeben sich wie folgt:
CZ-01-03–> CZ=Collinz, 01=Januar, 03= Jahr.
Ansonsten hast du ja schon ein paar Beispiele genannt bekommen.

Gruß
der Alex

Nur bei der buchhalterischen Erfassung muss eine vollständige und lückenlose Numerierung erfolgen

Nur bei der buchhalterischen Erfassung muss eine vollständige
und lückenlose Numerierung erfolgen

Hallo!

Du hast theoretisch recht, aber warum soll er nicht praktisch dasselbe machen, was Tausende vor ihm schon erfolgreich getestet haben? In diesem Sinne war auch mein Ratschlag zu verstehen.

Ciao!
Nemo