Rechnungen ohne MwSt schreiben?

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe im IT-Bereich und meine Steuerberaterin hat mir gesagt, dass ich Rechnungen ohne MwSt schreiben soll (ich habe auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen). Jetzt habe ich einen Kunden der zum Absetzen eine Rechnung benötigt. Bringt Ihm das überhaupt was, wenn keine MwSt drauf steht?

Das Zauberwort heißt „Betriebsausgabenabzug“. Dafür braucht dein Kunde eine Rechnung, egal ob mit oder ohne MehrwertUmsatzsteuer.

Alternativ „ohne Rechnung“, ohne jeden Nachweis, wofür das Geld ausgegeben wurde???

Am Ende jeden Jahres wird die Bilanz geschrieben. Wenn eine Firma 1000€ für EDV Beratung ausgibt, dann hat sie in diesem Jahr 1000€ weniger Gewinn gemacht und muss weniger Gewinn versteuern.
Wenn ein Beleg fehlt, ist das erstens ein Verstoß gegen die Regeln einer vernünftigen Buchhaltung und zweitens wird bei einer Prüfung niemand glauben, dass das Geld wirklich eine Betriebsausgabe war. Es könnten ja auch Zahlungen an die Masseuse des Chef gewesen sein.

Ok, wie sieht es bei einer Privatperson aus? Es ist doch möglich, gwisse Dienstleistungen zu Hsue steuerlich absetzbar?
Gibt es eigentlich eine Faustregel, welchen Steuersatz ich draufrechnen muß um zB. 25€ die Stunde rein raus zubekommen? Der Rechnungsbetrag wird ja am Ende des Jahres auf mein Gesamtbrutto gerechnet…

Hi Speedy,

Ja, eine Privatperson kann sogenannte „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Einkommenssteuer absetzen.
Absetzbar sind 20% des Rechnungsbetrages der auf die erbrachte Arbeitsleistung entfällt. Kosten für Material, o.ä. sind nicht absetzbar.
Viele Unternehmer, die solche Dienstleistungen erbringen, weisen daher denn Anteil der Arbeitsleistungen separat auf ihren Rechnungen aus.
Mit der Mehrwertsteuer hat das nichts zu tun.

Kommt drauf an was Du mit „z.b. 25 € die Stunde rein raus“ meinst.
25 € Gewinn würde z.B. bedeuten:
Betriebskosten pro Stunde + 25 € Gewinn pro Stunde +(Betriebskosten pro Stunde + 25 € Gewinn pro Stunde) * 19 % MwSt = Stundensatz

Dein
Ebenezer

Klaro:
Es ist DEIN Steuersatz. Den kenne ich nicht. Will ich auch nicht.
Pi * Daumen:
Wer einen Euro mehr Brutto hat, bekommt am Ende 50ct mehr heraus.
Das gilt aber für nur ganz grob und beinhaltet auch die Sozialversicherungen.

Wichtig für die Absetzbarkeit bei Haushalten:
Es muss eine Rechnung erstellt werden und es muss eine Zahlung auf dein KONTO erfolgen. Bar geht nicht!
Zudem musst du mal prüfen, ob deine Arbeit übnerhaupt zu den Leistungen nach §35a EStG gehört.

Das BFM sagt:
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG werden Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung auf-weisen oder damit im Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 20. März 2014, BStBl II S. 880). Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen und für die fremde Dritte beschäftigt werden(…)

Alternativ könnte es als Handwerkerleistung gelten:
§ 35a Absatz 3 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen(…)
Die Erhebung des unter Umständen mangelfreien Istzustands, z. B. die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage, ist ebenso eine Handwerkerleistung wie die Besei-tigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadens-abwehr.(…)
Das beauftragte Unternehmen muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein. Auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG oder die öffentliche Hand können steu-erbegünstigte Handwerkerleistungen erbringen(…)