Komm gleich auf den Punkt:
Ein Student hat 2010 bei einer Agentur nebenher gearbeitet. Alle Rechnungen im Jahr 2010 ohne Angabe von Steuernummer. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unterhalb des Steuerfreibetrages. Er hatte zu der Zeit werder ein Gewerbe angemeldet, noch eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt.
2011 Steuerprüfung oder ähnliches bei der Agentur. Ab sofort mussten unbedingt Steuernummer auf die Rechnungen und ein Gewerbe angemeldet werden. Seit 04/2011 hat er ein Gewerbeschein und gibt die Ihm zugeteilte Steuernummer vom Finanzamt auf den Rechnungen an.
Anfang der Woche bekommt er Post vom Finanzamt, die gerne eine Einkommensteuererklärung für 2010 haben möchte.
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Er will dem Finanzamt gegenüber offen und ehrlich sein, da er unter dem Freibetrag geblieben ist hat er nichts zu befürchten, Stichwort „Scheinselbstständigkeit“ od. falsche Rechnung 2010 ! Richtig ?!
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In der Steuererklärung gibt er den Gesamtbetrag der Rechnungen 2010 unter „Selbständiger Tätigkeit“ , oder doch unter Gewerbe obwohl dieses erst in 2011 gegründet wurde ?!
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Wird es zu Problmen kommen wenn er die Steuernummer aus 2011 angibt, hatte ja vorher de facto keine.