Rechnungen ohne St.-Nr., wie Einkommenst.erklärung

Komm gleich auf den Punkt:

Ein Student hat 2010 bei einer Agentur nebenher gearbeitet. Alle Rechnungen im Jahr 2010 ohne Angabe von Steuernummer. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist unterhalb des Steuerfreibetrages. Er hatte zu der Zeit werder ein Gewerbe angemeldet, noch eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt.

2011 Steuerprüfung oder ähnliches bei der Agentur. Ab sofort mussten unbedingt Steuernummer auf die Rechnungen und ein Gewerbe angemeldet werden. Seit 04/2011 hat er ein Gewerbeschein und gibt die Ihm zugeteilte Steuernummer vom Finanzamt auf den Rechnungen an.

Anfang der Woche bekommt er Post vom Finanzamt, die gerne eine Einkommensteuererklärung für 2010 haben möchte.

  1. Er will dem Finanzamt gegenüber offen und ehrlich sein, da er unter dem Freibetrag geblieben ist hat er nichts zu befürchten, Stichwort „Scheinselbstständigkeit“ od. falsche Rechnung 2010 ! Richtig ?!

  2. In der Steuererklärung gibt er den Gesamtbetrag der Rechnungen 2010 unter „Selbständiger Tätigkeit“ , oder doch unter Gewerbe obwohl dieses erst in 2011 gegründet wurde ?!

  3. Wird es zu Problmen kommen wenn er die Steuernummer aus 2011 angibt, hatte ja vorher de facto keine.

Hallo Fragende®,

Umsatzsteuerrechtliche Vorschriften sind grunsätzlich getrennt von der Einkommensteur zu betrachten. Alle Einnahmen in Geld oder geldeswert (Sachen) sind bei der Einkommensteur anzugeben. Wenn auf den Rechnungen die Steuer-Nr. fehlt, dann kann nur der Rechnungsempfänger keine Vorsteuer ziehen. Da es hier wahrscheinlich um Rechnungen ohne ausgewiesener Steuer handelt, da bisher keine Umsatzsteuererklärung (so wie ich das verstehe) abgegeben wurde, ist auch dieses nicht relevant für den Rechnungsempfänger.

Mit sowas habe ich selbst keine Erfahrung. Ich würde aber sagen: ehrlich währt am längsten. Alle Rechnungen bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angeben. Und wenn die dann ein Problem haben, dass du 2010 keine Steuernummer hattest und kein Gewerbe angemeldet, dann werden die sich schon melden.
Viel Glück!
LG
N

Hallo,

die Steuernummer gilt auch für 2010. Es handelt sich auch 2010 um gewerbliche Einkünfte. Das USt Recht und das Ertragsteuerrecht (ESt) sind unterschiedlich zu beruteilen, soll heißen hier ist nichts zu befürchten.

Viel Glück.

Hallo alle Zahlungseingäng und Ausgäng auflisten und in die Steuererkl#ärung eingeben für 2010. Wegen der fehlenden St Nr. würde ich mir keine Gedanken machen. Du bist Neuling da kann das schon mal passieren. Hauptsache ist du erklärst alle Einnahmen.
Gruß Manfred Becker

Hallo haina86,
zu1) Es ist richtig, dass die Angaben ehrlich gemacht
werden. Es liegt keine Scheinselbstständigkeit vor
und auch der Umsatz (Einnahmen) sind korrekt.
zu2) Die Einnahmen werden unter der Anlage G erfaßt.
Also Einnahmen minus Kosten und was übrig bleibt
ist der Gewinn. Der Gewinn wird dann versteuert.
Der Gewinn sollte über Einnahme/Überschußrechnung
ermittelt werden. Wenn es richtig gemacht wird,
dürfte im ersten Jahr kein Gewinn entstehen.
Wenn doch sollte der Grundfreibetrag von 8.004 €
nicht überschritten werden.
zu3) Es sind keine Probleme zu erwarten, das Finanz-
amt wird hier nicht tun. Absicht oder Fahrlässig-
keit liegt nicht vor. Somit kein Steuerbetrug.
Man sagt zwar, Unwissenheit schützt nicht vor
Strafe, kommt hier aber nicht zur Anwendung. Die
Steuernummer 2011 sollte aber angegeben werden,
aber auf Formularen von 2011.

Grüße tilgba

er

Hallo,
die Einkommensteuererklärung erfolgt mit der vom FA genannten Steuererklärung. Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit ergeben sich aus einer Einnahme/Überschussrechnung ( Einnahmen minus dauraus entstandener Kosten ) dieses Ergebnis ( + oder - ) wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben und zusammen mit evtl. Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ( Anlage N ) erklärt.
Gruß
Dieter

HALLO, DAS DÜRFTE KEIN PROBLEM SEIN.

  1. EHRLICH IST HIER OK. D.H: DER STEUERERKLÄRUNG
    ALS „GEWERBETREIBENDER“ IN EINEM BEIGÜFTEN SCHREIBEN
    DIE SITUATION SO SCHILDERN, WIE SIE REAL WAR UND IST:

DARÜBERHINAUS DÜRFTE ES JA ZU KEINER STEUERZAHLUNG KOMMEN, WENN DIE EINKÜNFTE AUS DEM GEWERBEBETRIEB
UNTERHALB DER FREIGRENZE LIEGEN.

ALSO: FORMULAR GEWERBEEINKÜNFTE PLUS ZUSÄTZLICHES
BEGLEITSCHREIBEN ZUM SACHVERHALT HEUTE UND IN DER
VERGANGENHEIT IN 2010. DA DÜRFTEN KEINE PROBLEM AUFKOMMEN.

GRUSS HELMUT

Hallo heina86,

Zu 1) Gewinnnermittlung erstellen (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn), in Steuererklärung eintragen = Fertig. Scheinselbständigkkeit für FA kein Problem, da es sich hierbei um eine „Sozialversicherungstechnische“ Sache handelt.
Wenn allerdings in Rechnung USt ausgeweisen wurde, ist diese auch an das FA abzuführen. Nur der Re-Empfänger kann dann die USt nicht ansetzen.

Zu 2) Was wurde denn gemacht? Das EStG definiert in § 18, was Selbständig ist. Alles andere = Gewerbe.

Zu 3) Nein, keine Probleme

Viele Grüße
hjs

Ist die Tätigkeit gewerblich oder frei?

In § 18 Absatz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes heisst es nämlich:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit
der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

Ob ein Gewerbe angemeldet ist oder war für die Beurteilung ob die Tätigkeit frei oder gewerblich ist nicht entscheidend.

Die Frage können Sie also nur selbst beantworten. Da Sie aber ein Gewerbe angemeldet haben denke ich, dass Sie zum Schluss gekommen sind, dass Sie Ihre Tätigkeit für gewerblich halten.

Eine Einkommensteuernachzahlung (incl. Lohnsteuer), Gewerbesteuernachzahlung oder eine Umsatzsteuernachzahlung hätten Sie aufgrund der niedrigen Einnahmen nicht zu befürchten.

Als Steuernummer können Sie nur Ihre eigene Steuernummer angeben.

am besten: direkt das Finanzamt fragen.

Nach Auskunft unseres Steuerberaters darf man gar keine Rechnung ohne Steuernummer schreiben. Wir haben selbst eine Agentur und ich würde keine Rechung ohne Steuernummer bezahlen. Dafür braucht man kein Gewerbe angemeldet haben (wofür auch ?), das ist eine freiberufliche Tätigkeit.

Ich denke, da droht keine Gefahr, aber ich habe gute Erfahrungen gemacht, direkt mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Das Thema Scheinselbständikeit halte ich für ein veraltetes Politikum und erledigt.

Gruß
kk