heutzutage bekommt man ja regelmässig Rechnungen per Mail, oftmals kostet der Rechnungsversand per Papier extra.
Derartige Rechnungen sind beim Finanzamt (unerklärlicher Weise) nicht zulässig, für die Umsatzsteuer.
Nun frage ich mich, ob das Finanzamt jemandem vorschreiben kann auf welchem Drucker er seine Rechnungen ausdruckt. Im Normalfall dürfte es dem FiAmt ja egal sein.
In dem Fall könnte man doch theoretisch den Drucker des „Kunden“ verwenden? Der dann die Mail ausdruckt, damit handelt es sich doch um ein „qualifiziertes“ Original?
Fragt sich nur, ob es irgendwelche Techniken gibt, die derartiges erlauben?
Woran will das Finanzamt erkennen, dass die Rechnung beim Kunden und nicht bei Lieferanten ausgedruckt wurde? (z.B. pdf-Datei)?
Hier überschneiden sich mal wieder Theorie (Umsatzsteuergesetz) und Praxis. Nehmen wir mal an, so wie es sämtliche Gesetze ja auch tun, auf die Frage hin, wo die Rechnung geschrieben wurde, antwortet man wahrheitsgetreu (weil die Unwahrheit sagen kann ja bestraft werden), dann wird ins Gesetz geguckt (§ 14 Abs. 3 UStG). Dort findet sich die anzuwendende Vorschrift. Wurde nicht entsprechend dieser Vorschrift gehandelt, müssen die entsprechenden Nachteiligen Konsequenzen in Kauf genommen werden.
Wird dagegen wahrheitswidrig behauptet (von beiden Seiten, also Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger) behauptet, es habe gar keine elektronische Rechung gegeben, sondern es sind Rechnungen in Papierform erteilt worden, so ist § 14 Abs. 3 UStG nicht mehr anzuwenden. Und es kommt nicht zu den schlimmen Folgen.
Aber wo heute doch schon jeder kleine Unternehmer auf seinem Briefpapier irgendwelche bunten Logos hat und dieses Papier auch in einer Druckerei hat drucken lassen, wie soll denn da ein Rechnungsempfänger, zumal er meist ja eh bloß nen Tintenstrahldrucker oder Schwarz/Weiß-Laser hat, die Farbe aufs Papier bekommen. Da wirds schon echt schwer, die wahrheitswidrige Behauptung zu beweisen.
Und wenn jetzt ganz Pfiffige auf die Idee kommen und meinen, na denn lass ich mir eben von dem die Briefbögen zuschicken, da kann man doch nur fragen: Welcher Unternehmer wäre denn so blöd und schickt Blanko-Briefbögen durch die Welt?
ABER: wenn es bloß ums Porto geht, kann man doch vereinbaren, dass man, sobald eine Rechnung anfällt vom Rechnungssteller einen Hinweis über die Höhe der Rechnung erhält und ein mal innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (aus umsatzsteuerlicher Sicht immer ein Voranmeldungszeitraum) einen ganzen Stapel Rechnungen erhält.
Derartige Rechnungen sind beim Finanzamt (unerklärlicher Weise) nicht zulässig,
für die Umsatzsteuer.
Der Grund für dieses Gesetz bleibt mir auch unklar.
Wenn am Schluss in den Unterlagen von Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger die gleiche Rechnung liegt, und das Geld auch wirklich gezahlt wurde, müsste doch eigentlich alles ok sein.
*grübel*
Vermutlich lief es aber wohl in einigen Fällen nicht so „ordentlich“?
Derartige Rechnungen sind beim Finanzamt (unerklärlicher Weise) nicht zulässig,
für die Umsatzsteuer.
Der Grund für dieses Gesetz bleibt mir auch unklar.
Hallo Joku,
das Problem ist nicht das Gesetz, dieses schreibt nur vor, dass eine Rechnung vorliegen muss.
Das Problem ist die Finanzverwaltung: Bei dieser gehört es zur guten alten Tradition, den Vorsteuerabzug so stark wie möglich zu erschweren.
Leider wird dadurch nur der sich an Recht und Gesetz haltende Steuerpflichtige unnötig mit Bürokratie belastet, der in Deutschland extrem hohe, in großem Stil betriebene Umsatsteuerbetrug wird dadurch leider nicht wirksam bekämpft.
das Problem ist nicht das Gesetz, dieses schreibt nur vor,
dass eine Rechnung vorliegen muss.
Das Problem ist die Finanzverwaltung: Bei dieser gehört es zur
guten alten Tradition, den Vorsteuerabzug so stark wie möglich
zu erschweren.
Leider wird dadurch nur der sich an Recht und Gesetz haltende
Steuerpflichtige unnötig mit Bürokratie belastet, der in
Deutschland extrem hohe, in großem Stil betriebene
Umsatsteuerbetrug wird dadurch leider nicht wirksam bekämpft.
Grüße
Chris
Hi Chris,
die Politiker reden gerne von Bürokratieabbau.
Bei der USt sehe ich dazu viele Gelegenheiten.