Rechnungen private Krankenversicherung Senioren

Im Regelfall erhalten Privatversicherte die Rechnung des Arztes und müssen diese dann bei der Privaten Krankenversicherung einreichen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Arztrechnungen direkt an die PKV gehen, also zum Besipiel dann, wenn das Prozerdere (korrektes Erfassen der einzureichenden Belege, korrektes Addieren, etc.) für ältere, kranke Menschen nur noch unter grössten Schwierigkeiten durchgeführt werden kann?
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe

Hallo,
direkte Abrechnung mit Leistungserbringern scheidet fast immer aus. Mein Brötchengeber lässt dies grundsätzlich zunächst nur zu, wenn 100%ige Leistung erbracht wird. Das ist (sehr häufig) nicht der Fall. (Tarife mit Selbstbehalten; Beamte)Weitere Aspekte, genannt sei hier z.B. eine (ggf. erforderliche) Abtretungserklärung zwischen Patient und Leistungserbringer schließen dies Verfahren nahezu aus. Bei mir erscheinen im Büro viele ältere Herrschaften, denen ich dann beim Formularkrieg helfe (nennt sich Service). Zu empfehlen: Ein Angehöriger erhält eine entsprechende Vollmacht und erledigt den Formularkram.
Grüße J.K.

Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Arztrechnungen direkt an die PKV gehen,

Das kann nicht funktionieren, da die Versicherung nicht unbedingt den vollen Rechnungsbetrag erstattet.

(korrektes Erfassen der einzureichenden Belege, korrektes
Addieren, etc.) für ältere, kranke Menschen nur noch unter
grössten Schwierigkeiten durchgeführt werden kann?

Für die Hilfeleistung ist die PKV die falsche Adresse.

Hallo Dirksch,

grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen, die Abrechnungen mit der Krankenversicherung dürften auf Dauer nicht das einzige Problem bleiben. Einen Vordruck und weitere Informationen dazu findest Du zum Download beim Bundesministerium für Justiz.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuer…

Mit der Abwicklung der Leistungen kann man auch einen Versicherungsberater oder -makler beauftragen. Beide sind im Auftrag des Kunden, nicht des Versicherers, tätig. Der Makler erhält vom Versicherer i.d.R. eine Betreuungsvergütung und wird möglicherweise ein- bis zweimal jährlich eine Leistungsabrechnung erbringen, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen.

Für die Abrechnung der „allgemeinen Krankenhausleistungen“ bieten die meisten Krankenversicherer die direkte Abrechnung an. Der Versicherte erhält dazu eine Versichertenkarte zur Vorlage im Krankenhaus.

Viele Grüße
oscar.