Rechnungen schreiben als Freiberufler

Guten Tag,
neben meinem Studium arbeite ich Freiberuflich als Strategieberater für ein Beratungsunternehmen. Mitlerweile haben sich einige Projekte angesammelt für welche ich Rechnungen scheiben soll um dies vergütet zu bekommen. Jetzt meine Frage, wie muss eine solche Rechnugn aussehen? Bzw. was muss ich Steuerrechlich berücksichtigen? Eine Steuernummer habe ich bereits beim FA beantragt.

Danke schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Tobi

Hallo Tobi,

ich denke das einfachste wird sein Du gehst in ein gutes Schreibwarengeschäft und holst Dir dort einen Rechnungsblock.
Auf die Rechnung muss natürlich der Gesammtbetrag in brutto stehen die MWST muss separat ausgewiesen werden und Deine Steuernummer muss dort mit drauf da Du diese Einkünfte ja versteuern musst.Als Student ist das allerdings nicht so wild da ja ein Freibetrag besteht.
LG

Hallo Tobi, ;o)
grundsätzlich sollten die Rechnungen folgende Pflichtangaben beinhalten:
bei Kleinbetragsrechnungen bis 150,- €

-Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Sie)

  • Liefermenge, handeslübl. Bezeiczhung der Lieferung /Leistung
  • Entgeld, Steuerbetrag, Steuersatz (bzw. weg. Steuer- sonst Hinweis auf eine Steuerbefreiung!
    -Ausstellungsdatum

Bei Rechnungen über 150,- €
zusätzlich zu o.g. Punkten noch:

  • Name und ANschrift des Empfängers
  • Tag der Lieferung/Leistung
  • Steuernummer
  • fortlaufende RE-Nr.

Viel Erfolg weiterhin & Grüße

Guten Tag,
neben meinem Studium arbeite ich Freiberuflich als
Strategieberater für ein Beratungsunternehmen. Mitlerweile
haben sich einige Projekte angesammelt für welche ich
Rechnungen scheiben soll um dies vergütet zu bekommen. Jetzt
meine Frage, wie muss eine solche Rechnugn aussehen? Bzw. was
muss ich Steuerrechlich berücksichtigen? Eine Steuernummer
habe ich bereits beim FA beantragt.

Danke schonmal.
Mit freundlichen Grüßen

Tobi

Hallo Tobi,
schau doch einmal bei der IHK (hier Hamburg nach)
www.hk24.de

(nur zur schnellen Programmsuche)
Standortpolitik
Steuer- und Finanzpolitik
Steuerrecht
(hier habe ich bei Steuerrecht von A-Z)auf R geklickt
und unter Rechung die Pflichtangaben gefunden
hier steht alles (und noch viel mehr)
unter Nr.2.0 und 3.0 wird die Frage beantwortet.

Grüße aus Frankfurt
Hartmut Schneider

Viel dank für die Antwort. Der Link hat mir sehr geholfen!
MFG Tobi

Hallo Tobi.
Eine einfache Überschussrechnung der Steuer in der Anlage aus selbständiger Arbeit der Steuer hinzufügen.
Überlegung, ob du mehr als 17.500 EUR zu versteuernde Einnahmen hierfür erreichst. Wenn nein - alle Rechnungen OHNE Ausweis der Mehrwertsteuer erstellen. Den Zusatz „Kein Umsatzsteuerausweis, da Kleinunternehmer § 19 UST-Gesetz“ in deiner Rechnung vermerken.
Dennoch solltest du die ges. MwSt. beiseite legen - das FA lebt davon ^^.
Da du reine Dienstleistung abgeltest solltest du anstatt Rechnung, die Bezeichnung Honorar oder Dienstleistungshonrar verwenden.
Ausgaben (inkl. MwSt.) pingelichst aufbewahren. Alle Dienstfahrten zum Kunden, sonstige Ausgaben die deine Dienstleistung dem Kunden gegenüber betreffen. Schön wenn man nur Einnahmen hat -aber die Ausgaben gehören nun mal dazu und schmäler zwar deinen Gewinn, aber auch die Steuer.

Gruß Andi

Hallo,
zuerst must du klären, ob due MWSt-pflichtig bist §19 MWSt-Gesetz (Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.). Wenn du Steuerpflichtig bist, dann musst du gemäß §14 UStG alle 10 Bestandteile einer Rechung auf dem Beleg haben:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

  3. das Ausstellungsdatum,

  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,

  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und

Hallo,
ich benutze www.rechungenschreiben.com. Hatte vorher immer mit word und excel gemacht, jetzt online schnell und einfach…
Liebe Grüsse
Sandra