Hallo liebe lesenden , ich hab mal wieder so ein Theorie Problem .
Hier die Theorie :
Person A macht zwei Dienstleistungen
Einmal als Vermittler einer Immobilie (ein Makler wickelt dieses dann ab) und stellt eine Rechnung.
Und einmal als Programmierung eines Websystems (wir gehen in diesem Fall davon aus das es keine Freiberufliche Tätigkeit ist) und stellt eine Rechnung.
Beide mit §19 ohne Mehrwertsteuer .
Frage A :
Muss Person A jetzt zwei Gewerbe anmelden ?
Frage B :
Darf Person A diese einmaligen Tätigkeiten auch ohne Gewerbe ausüben.
Ich hab viel gelesen , aber bei den meisten geht es eher um wiederkehrende Tätigkeiten.
Frage C :
Muss bzw kann dann die Auftragsnummer fortlaufend sein oder ist jede Dienstleistung mit einer eigenen gesonderten Auftragsnummer unabhängig zu versehen.
Wer weiss was
Danke
Iacta alea est