Rechnungen und Gewerbe

Hallo liebe lesenden , ich hab mal wieder so ein Theorie Problem .

Hier die Theorie :

Person A macht zwei Dienstleistungen

Einmal als Vermittler einer Immobilie (ein Makler wickelt dieses dann ab) und stellt eine Rechnung.
Und einmal als Programmierung eines Websystems (wir gehen in diesem Fall davon aus das es keine Freiberufliche Tätigkeit ist) und stellt eine Rechnung.

Beide mit §19 ohne Mehrwertsteuer .

Frage A :
Muss Person A jetzt zwei Gewerbe anmelden ?

Frage B :
Darf Person A diese einmaligen Tätigkeiten auch ohne Gewerbe ausüben.

Ich hab viel gelesen , aber bei den meisten geht es eher um wiederkehrende Tätigkeiten.

Frage C :
Muss bzw kann dann die Auftragsnummer fortlaufend sein oder ist jede Dienstleistung mit einer eigenen gesonderten Auftragsnummer unabhängig zu versehen.

Wer weiss was

Danke

Iacta alea est

Person A macht zwei Dienstleistungen

Einmal als Vermittler einer Immobilie (ein Makler wickelt
dieses dann ab) und stellt eine Rechnung.
Und einmal als Programmierung eines Websystems (wir gehen in
diesem Fall davon aus das es keine Freiberufliche Tätigkeit
ist) und stellt eine Rechnung.

Beide mit §19 ohne Mehrwertsteuer .

Frage A :
Muss Person A jetzt zwei Gewerbe anmelden ?

Frage B :
Darf Person A diese einmaligen Tätigkeiten auch ohne Gewerbe
ausüben.

Ich hab viel gelesen , aber bei den meisten geht es eher um
wiederkehrende Tätigkeiten.

Frage C :
Muss bzw kann dann die Auftragsnummer fortlaufend sein oder
ist jede Dienstleistung mit einer eigenen gesonderten
Auftragsnummer unabhängig zu versehen.

Zu A - Nein.

Zu B - Ja.

Zu C - Es können mehrere Rechnungskreise festgelegt werden. Aber da es sich nicht um wiederkehrende Tätigkeiten handelt, ist es eh’ wurscht. Außerdem sind (fortlaufende) Rechnungsnummern nur dann unverzichtbar, wenn sich der Auftraggeber die Vorsteuer abziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke ,

hab wieder was dazu gelernt .

Iacta alea est