Rechnungen und Umsatzsteuer bei Internetangeboten

Zunächst etwas zum Kontext, bevor ich zu meinen eigentlichen Fragen komme:
Die klassische Arbeit eines Freiberuflers im IT Bereich liegt sicherlich im Anbieten von Dienstleistungen, hauptsächlich an Firmenkunden. Es kann allerdings sehr viel Spaß machen, sich mit kreativen Projekten im Internet (z.B. Blogs oder Onlinespiele zu erstellen) auszutoben, und aus meiner Sicht ist es auch völlig normal, damit Geld verdienen zu wollen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet.

Ein Weg dafür ist sicherlich das Einbinden von Werbung in die Projekte (z.B. Google AdSense), in diesem Fall ist sehr klar, wie man das steuerlich zu behandeln hat (umsatzsteuerpflichtige Einnahmen).

Nun habe ich, vor allem im Bereich von Onlinespielen, schon sehr oft ein sehr interessantes Konzept beobachtet: Die Spiele sind im Grunde kostenlos zu spielen, aber Spieler, denen das Spiel gefällt, können freiwillig eine kleine Summe (meist in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat, manchmal auch im Ermessen des Spielers) an den Entwickler bezahlen. Im Gegenzug erhalten diese Spieler dann als Dankeschön kleine Gimmicks im Spiel, wie den Verzicht auf Werbeeinblendungen, die Möglichkeit, virtuelle Trophäen zu sammeln oder auch kleine Erweiterungen zum Spiel.

Die Seiten nennen das „Supporter Service“, „Premium User“ o.ä… Die meisten dieser Seiten sind nicht in Deutschland ansässig (gibt es aber auch), und die Seiten enthalten normalerweise nur eine Bezahlmöglichkeit, und weisen nicht explizit Dinge wie Umsatzsteuer aus.

Nun zu meinen Fragen:
Angenommen, ein Freiberufler in Deutschland würde nebenher so ein im prinzip kostenloses Onlinespiel starten, und würde auch gerne so einen freiwilligen „Supporter Service“ anbieten.
Es ist völlig klar, dass er die Einnahmen versteuern muss.

  1. Muss er von den Einnahmen Umsatzsteuer abführen?
  2. Wenn ja, muss er diese Umsatzsteuer auf der Internetseite ausweisen?
  3. Muss er für jeden „Supporter“ demjenigen eine Rechnung (ggf. per Email) schreiben (und ggf. in dieser die Umsatzsteuer ausweisen)?
  4. Wie müsste der Freiberufler dieses Angebot nennen, auf der Seite, ggf. in den Rechnungen an den „Supporter“ (falls nötig) und vor allen Dingen gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung)?
  5. Gibt es für solche Angebote im Steuerrecht einen passenden Begriff?

Und noch eine weitergehende Frage: Angenommen, das Spiel wäre sogar pay-to-play, d.h. nicht im Grundsatz kostenlos mit freiwilligen Zahlungen der Spieler, sondern die Spieler müssten ein Entgelt bezahlen um spielen zu dürfen. Inwieweit würde das die Antworten auf die Fragen, insbesondere bezüglich Rechnungsstellung und Angabe gegenüber dem Finanzamt ändern. Insbesondere, könnte der Freiberufler in diesem Fall Gefahr laufen, dafür vom Finanzamt Gewerbestatus aufgedrückt zu bekommen (mit allen Nachteilen, Buchführung etc.).

Hallo,

  1. umsatz über 17,5 t€ p.a. ja
  2. ja, ist brutto-preis
  3. ja, per e-mail reicht, mit ust (oder ohne, wenn 1
    zutrifft)
  4. anmeldung des gewerbes bei gemeinde u. evtl. bei
    finanzamt eine ust-nr. anfordern
  5. einkommen aus selbstst. tätigkeit
    zweck: entwicklung u. vertrieb von komponenten für
    online-spiele
  6. überwiegt die entwicklung, das kreative, dann wohl
    freiberufler, bei übergewicht der weniger
    ansprichsvollen tätigkeiten (kaufmann) dann gewerbe
    buchführung ist für alle pflicht!!

mfg ignaz

Zunächst etwas zum Kontext, bevor ich zu meinen eigentlichen
Fragen komme:
Die klassische Arbeit eines Freiberuflers im IT Bereich liegt
sicherlich im Anbieten von Dienstleistungen, hauptsächlich an
Firmenkunden. Es kann allerdings sehr viel Spaß machen, sich
mit kreativen Projekten im Internet (z.B. Blogs oder
Onlinespiele zu erstellen) auszutoben, und aus meiner Sicht
ist es auch völlig normal, damit Geld verdienen zu wollen,
wenn sich die Möglichkeit dazu bietet.

Ein Weg dafür ist sicherlich das Einbinden von Werbung in die
Projekte (z.B. Google AdSense), in diesem Fall ist sehr klar,
wie man das steuerlich zu behandeln hat
(umsatzsteuerpflichtige Einnahmen).

Nun habe ich, vor allem im Bereich von Onlinespielen, schon
sehr oft ein sehr interessantes Konzept beobachtet: Die Spiele
sind im Grunde kostenlos zu spielen, aber Spieler, denen das
Spiel gefällt, können freiwillig eine kleine Summe (meist in
der Größenordnung von 5 Euro pro Monat, manchmal auch im
Ermessen des Spielers) an den Entwickler bezahlen. Im Gegenzug
erhalten diese Spieler dann als Dankeschön kleine Gimmicks im
Spiel, wie den Verzicht auf Werbeeinblendungen, die
Möglichkeit, virtuelle Trophäen zu sammeln oder auch kleine
Erweiterungen zum Spiel.

Die Seiten nennen das „Supporter Service“, „Premium User“
o.ä… Die meisten dieser Seiten sind nicht in Deutschland
ansässig (gibt es aber auch), und die Seiten enthalten
normalerweise nur eine Bezahlmöglichkeit, und weisen nicht
explizit Dinge wie Umsatzsteuer aus.

Nun zu meinen Fragen:
Angenommen, ein Freiberufler in Deutschland würde nebenher so
ein im prinzip kostenloses Onlinespiel starten, und würde auch
gerne so einen freiwilligen „Supporter Service“ anbieten.
Es ist völlig klar, dass er die Einnahmen versteuern muss.

  1. Muss er von den Einnahmen Umsatzsteuer abführen?

!!!Du führst eine sonstige Leistung aus , folglich USt- pflichtig. Steuersatz 19 % .!!!

  1. Wenn ja, muss er diese Umsatzsteuer auf der Internetseite
    ausweisen?

!!! Nein , muss er nicht. Kleinbetragsrechungen bis 150 Euro brauchen nur den Steuersatz , den Betrag kann der Kunde oder auch Du selbst ausrechnen.!!!

  1. Muss er für jeden „Supporter“ demjenigen eine Rechnung
    (ggf. per Email) schreiben (und ggf. in dieser die
    Umsatzsteuer ausweisen)?

!!! Eine Rechnung schreiben - auch online -ist bei jeder steuerbaren Leistung notwendig. Geht auch online.!!!

  1. Wie müsste der Freiberufler dieses Angebot nennen, auf der
    Seite, ggf. in den Rechnungen an den „Supporter“ (falls nötig)

!!! steuerrechtlich nennt sich das „sonstige Leistung“. Muss aber nicht besonders benannt werden!!!

und vor allen Dingen gegenüber dem Finanzamt
(Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung)?
5. Gibt es für solche Angebote im Steuerrecht einen passenden
Begriff?

Und noch eine weitergehende Frage: Angenommen, das Spiel wäre
sogar pay-to-play, d.h. nicht im Grundsatz kostenlos mit
freiwilligen Zahlungen der Spieler, sondern die Spieler
müssten ein Entgelt bezahlen um spielen zu dürfen. Inwieweit
würde das die Antworten auf die Fragen, insbesondere bezüglich
Rechnungsstellung und Angabe gegenüber dem Finanzamt ändern.
Insbesondere, könnte der Freiberufler in diesem Fall Gefahr
laufen, dafür vom Finanzamt Gewerbestatus aufgedrückt zu
bekommen (mit allen Nachteilen, Buchführung etc.).

!!!Buchführungspflichtig sind Freiberufler grundsätzlich nicht. Es reicht eine Einnahme- Überschuß - Rechnung.!!!

Hallo,
tud mir leid, für diese Detailfragen ist mein Steuerwissen nicht mehr hinreichend up-to-date.
vG,
binci01

Hi,

sorry ich beschäftige mich mit internationalem Steuerrecht, also nur spezialisiert.

Schöne Grüße
Cirwalda