Zunächst etwas zum Kontext, bevor ich zu meinen eigentlichen Fragen komme:
Die klassische Arbeit eines Freiberuflers im IT Bereich liegt sicherlich im Anbieten von Dienstleistungen, hauptsächlich an Firmenkunden. Es kann allerdings sehr viel Spaß machen, sich mit kreativen Projekten im Internet (z.B. Blogs oder Onlinespiele zu erstellen) auszutoben, und aus meiner Sicht ist es auch völlig normal, damit Geld verdienen zu wollen, wenn sich die Möglichkeit dazu bietet.
Ein Weg dafür ist sicherlich das Einbinden von Werbung in die Projekte (z.B. Google AdSense), in diesem Fall ist sehr klar, wie man das steuerlich zu behandeln hat (umsatzsteuerpflichtige Einnahmen).
Nun habe ich, vor allem im Bereich von Onlinespielen, schon sehr oft ein sehr interessantes Konzept beobachtet: Die Spiele sind im Grunde kostenlos zu spielen, aber Spieler, denen das Spiel gefällt, können freiwillig eine kleine Summe (meist in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat, manchmal auch im Ermessen des Spielers) an den Entwickler bezahlen. Im Gegenzug erhalten diese Spieler dann als Dankeschön kleine Gimmicks im Spiel, wie den Verzicht auf Werbeeinblendungen, die Möglichkeit, virtuelle Trophäen zu sammeln oder auch kleine Erweiterungen zum Spiel.
Die Seiten nennen das „Supporter Service“, „Premium User“ o.ä… Die meisten dieser Seiten sind nicht in Deutschland ansässig (gibt es aber auch), und die Seiten enthalten normalerweise nur eine Bezahlmöglichkeit, und weisen nicht explizit Dinge wie Umsatzsteuer aus.
Nun zu meinen Fragen:
Angenommen, ein Freiberufler in Deutschland würde nebenher so ein im prinzip kostenloses Onlinespiel starten, und würde auch gerne so einen freiwilligen „Supporter Service“ anbieten.
Es ist völlig klar, dass er die Einnahmen versteuern muss.
- Muss er von den Einnahmen Umsatzsteuer abführen?
- Wenn ja, muss er diese Umsatzsteuer auf der Internetseite ausweisen?
- Muss er für jeden „Supporter“ demjenigen eine Rechnung (ggf. per Email) schreiben (und ggf. in dieser die Umsatzsteuer ausweisen)?
- Wie müsste der Freiberufler dieses Angebot nennen, auf der Seite, ggf. in den Rechnungen an den „Supporter“ (falls nötig) und vor allen Dingen gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung)?
- Gibt es für solche Angebote im Steuerrecht einen passenden Begriff?
Und noch eine weitergehende Frage: Angenommen, das Spiel wäre sogar pay-to-play, d.h. nicht im Grundsatz kostenlos mit freiwilligen Zahlungen der Spieler, sondern die Spieler müssten ein Entgelt bezahlen um spielen zu dürfen. Inwieweit würde das die Antworten auf die Fragen, insbesondere bezüglich Rechnungsstellung und Angabe gegenüber dem Finanzamt ändern. Insbesondere, könnte der Freiberufler in diesem Fall Gefahr laufen, dafür vom Finanzamt Gewerbestatus aufgedrückt zu bekommen (mit allen Nachteilen, Buchführung etc.).