wird es vom Finanzamt akzeptiert wenn Ehepartner mit jeweils einem eigenen Gewerbe untereinander Rechnungen schreiben?
z. B. Fa. A (Ehemann) bestellt einiges an Büromaterial und gibt Fa. B (Ehefrau) die Hälfte davon und stellt Fa. B eine entsprechende Rechnung für Büromaterial aus.
ist kein Problem, außer die Eheleute hätten per Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbart.
Dann würden rechtlich keine 2 Einzelunternehmen, sondern eine gemeinsame GbR vorliegen. Dann läge nicht steuerbarer Innenumsatz bzw ein ertragsteuerlich nicht relevanter Geldtransit vor.