mal angenommen
A erbringt eine Leistung für B und stellt eine Rechnung an B.
B erbringt eine Leistunf für A und stellt eine Rechnung an A.
Darf der, der den höheren Betrag zu zahlen hat, den einzufordernden niedrigeren Betrag selbsttätig mit verrechnen, einfach den restbetrag anweisen und gut? Oder muß er voll bezahlen und den zu fordernden Betrag anmahnen?
„… Leistungen, die ihrem Gegenstande nach gleichartig sind …“
Was sind denn gleichartige Leistungen?
Kann man Dienstleistungen mit Materiallieferungen verrechnen, oder Handwerkerarbeit mit Miete, oder einen Kfz-Kauf mit dem Bau einer Garage?
Missverständnis
Das sind ja nicht die Leistungen, die miteinander aufgerechnet werden. Aufgerechnet werden die Geldleistungen! Und Geld ist gleich Gleich