wenn ein kind 25 geworden ist, studiert immer noch, hat aber noch kein abschluss. Muss man es noch unterstützen und seinen arztrechnungen bezahlen?
wenn ein kind 25 geworden ist, studiert immer noch, hat aber noch kein abschluss. Muss man es noch unterstützen und seinen arztrechnungen bezahlen?
Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig.
Leider gibt es dann ab 25 ja keine Familienversicherung mehr.
Wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind, müssen sie wohl auch die Krankenversicherung finanzieren, soweit es das Kind nicht aus eigener Kraft kann. Sein Studium abbrechen muss das Kind jedenfalls nicht deswegen.
wenn ein kind 25 geworden ist, studiert immer noch, hat aber
noch kein abschluss. Muss man es noch unterstützen und seinen
arztrechnungen bezahlen?
Wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht und somit
muss jeder der mit Hauptwohnsitz hier polizeilich gemeldet ist eine Krankenversicherung haben, die dann auch die Arztrechnungen übernimmt.
Nein. Grds. kann ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt nur den pauschalierten Unterhaltssatz von 670 EUR abzgl. direktem Kindergeldanspruch von 184 EUR und eigenen Einkünften (Minijob, BaföG, student. Hifskraft) von den Eltern fordern.
Sofern die kostenlose Familienversicherung durch Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes nicht verlängert würde, ist er studentisch gesetzl. krankenversichert und muss den Beitrag von AFAIK derzeit 77,90 EUR davon mit bestreiten.
G imager
muss jeder der mit Hauptwohnsitz hier polizeilich gemeldet ist
eine Krankenversicherung haben, die dann auch die
Arztrechnungen übernimmt.
Es gibt auch eine ganze Reihe von Leistungen, die nicht von der Kasse getragen werden. Vor allem Kronen und Zahnimplantate sind oft recht teure Angelegenheiten.
quelle? oder einfach geraten?
Hallo
Nein.
Würdest du wirklich diese Frage uneingeschränkt mit Nein beantworten:
„Muss man es noch unterstützen und seinen arztrechnungen bezahlen?“
Wenn die Frage so gestellt ist, nehme ich fast an, dass da kein Unterhalt gezahlt wird.
Grds. kann ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt nur den pauschalierten Unterhaltssatz von 670 EUR abzgl. direktem Kindergeldanspruch von 184 EUR und eigenen Einkünften (Minijob, BaföG, student. Hifskraft) von den Eltern fordern.
Aber davon abgesehen ist deine Antwort natürlich die einzige komplett richtige.
Viele Grüße