Hallo Leute,
Für die Gründung „Freiberuflich als Grafiker“ benötigt man Büromöbel (Bürotisch- und Stuhl, PC Kabel) und Druckerpatronen (das sind Werbemittel die man ja geltend machen kann)
Kann man diese Rechnungen geltend machen auch wenn man erst 1 Monat später freiberuflich gemeldet ist.
Also Werbemittel Einkauf im April - Beginn Selbstständigkeit (Anmeldung beim Finanzamt) im Mai.
Vorgründungskosten
Hallo,
Für die Gründung „Freiberuflich als Grafiker“ benötigt man
Büromöbel (Bürotisch- und Stuhl, PC Kabel) und Druckerpatronen
(das sind Werbemittel Aufwendungen die man ja geltend machen kann).
Kann man diese Rechnungen geltend machen auch wenn man erst 1
Monat später freiberuflich gemeldet ist.
Ja, Vorgründungskosten können geltend gemacht werden, solange für den Zeitpunkt der Aufwendung noch kein abschließender Steuerbescheid vorliegt.
Also Werbemittel Einkauf Betriebsausgaben im April - Beginn :Selbstständigkeit (Anmeldung beim Finanzamt) im Mai.
Natürlich sind für die Aufwendungen die entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Eigentlich ist das auch eine Frage fürs Finanzamt-Brett.
Gruß
osmodius