Unternehmen X möchte eine Rechnung eines Dienstleiters über 100 EUR netto ohne Aufschlag direkt an Unternehmen Y weiterreichen. Unternehmen X stellt also eine Rechnung an Y über 100 EUR netto.
In diesem Fall könnte die Position buchhalterisch ja als durchlaufender Posten deklariert werden, oder?
Ist dies auch möglich, wenn sich der Zahlvorgang über 2 Monate zieht (Im Monatsabschluss also mit aufgelistet ist)?
Entstehen dem Unternehmen X Mehrkosten, wenn der Betrag nicht als d.P. ausgewiesen ist?
In diesem Fall könnte die Position buchhalterisch ja als
durchlaufender Posten deklariert werden, oder?
Nein, in den meisten Fällen wird das nicht so sein. „Durchlaufender Posten“ ist der Vorgang nur dann, wenn er von vornherein auf Rechnung und im Namen des Auftraggebers besorgt worden ist.
Ist dies auch möglich, wenn sich der Zahlvorgang über 2 Monate
zieht (Im Monatsabschluss also mit aufgelistet ist)?
Der Zeitpunkt der Zahlung hat keinen Einfluß darauf. Weil das für Durchlaufende Posten vorgesehene Sachkonto üblicherweise verwendet wird, um allen möglichen Unrat unterzubringen, ist es zwar auffallend, wenn es per Abschlußstichtag einen Saldo ungleich Null aufweist, aber wenn dieser gerechtfertigt und nachgewiesen ist, why not?
Entstehen dem Unternehmen X Mehrkosten, wenn der Betrag nicht
als d.P. ausgewiesen ist?
Nein. In der Regel wird es richtig sein, die Eingangsrechnung per Fremdarbeiten an Kreditor und die zugehörige Ausgangsrechnung per Debitor an Erlöse zu buchen. Freilich entsteht dann ein Umsatzsteuer-Risiko in Höhe von 19 €, wenn der Beleg nicht einmal den Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen genügt.
Da Monatsabschlüsse erstellt werden, vermute ich, daß das Unternehmen entweder ein kleiner Fisch in einem großen Verbund ist oder selber eine gewisse Größe hat. In beiden Fällen firmiert der genannte Betrag unter „Hintergrundrauschen“ bzw. „Dreck unterm Daumennagel“.
Da Monatsabschlüsse erstellt werden, vermute ich, daß das
Unternehmen entweder ein kleiner Fisch in einem großen Verbund
ist oder selber eine gewisse Größe hat. In beiden Fällen
firmiert der genannte Betrag unter „Hintergrundrauschen“ bzw.
„Dreck unterm Daumennagel“.
Vielen DANK für deine Antwort!
Die 100 EURO sind natürlich nur Beispielhaft angenommen. Wenn man also von 100.000 EUR ausgeht, die man gern ohne Aufschlag weiterberechen will wird aus dem „Rauschen“ schon ein Ton…
Mich interessiert es wie man eine solche Position am schlausten ohne Aufschlag weiterberechnen kann ohne dabei auf Kosten (19%) sitzen zu bleiben. Weisst du wie ich das meine?
ohne dabei auf
Kosten (19%) sitzen zu bleiben. Weisst du wie ich das meine?
Nein, das verstehe ich nicht ohne weiteres.
Der Regelfall sollte zumindest sein, dass die Rechnung für die „weitergegebene“ Leistung alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben enthält. Und in diesem Fall bleibt nichts an dem Unternehmer hängen, der in der Mitte der Kette steht; außer der Arbeit, um das Ganze zu organisieren - von daher ist eine solche Weiterberechnung ohne jeden Aufschlag wenigstens unüblich.
Wieauchimmer: Wenn die 100.000 schlicht so weiterberechnet werden, wie sie sind, ist das alles ein Nullsummenspiel. In der Regel kommen in beide Richtungen 19.000 USt oben drauf, das hebt sich auf zu Null. Und wenn die weiterberechnete Leistung nicht in D steuerbar ist, gibts allemal den Vorsteuerabzug - auch das wird dann plus/minus Null.
Auf der USt bleibt der weiterreichende Unternehmer bloß sitzen, wenn der Sub am Ende der Kette nicht koscher fakturiert.
Auf der USt bleibt der weiterreichende Unternehmer bloß
sitzen, wenn der Sub am Ende der Kette nicht koscher
fakturiert.
Du sagst doch selbst, dass die USt. als Vorsteuer angesetzt wird. Er bekommt also zunächst beim Finanzamt 19.000 „gutgeschrieben“. Das würde ich nun nicht drauf sitzen bleiben nennen.
Du sagst doch selbst, dass die USt. als Vorsteuer angesetzt
wird.
Das passiert nicht automatisch, sondern nur dann, wenn die Bedingungen für den Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG erfüllt sind. Ich sage selbst, daß der Unternehmer nur dann auf der Vorsteuer sitzen bleibt, wenn sein Sub nicht koscher fakturiert. Wenn die Rechnung z.B. nicht alle Pflichtangaben gem. § 14 Abs 4 UStG enthält, ist Essig mit Vorsteuerabzug.
Merke: Vorsteuerabzug ist kein rechnerischer Automatismus.