Rechnungen, wie lange aufbewahren?

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange eine Privatperson verpflichtet ist, eine an sie gestellte Rechnungaufzubewahren. Der Nachweis, diese Rechnung bezahlt zu haben, also Bankbelege etc. stehn nicht zur Debatte. Es geht reinweg um alte Rechnungen die mal verloren gegngen sind und dann Monate später gebraucht werden.
Vielen lieben Dank schon mal
Susanne

Hallo !

Muß ?!

Es liegt doch an Dir selbst, für die Brandkasse, Feuerversicherung, Hausratsversicherung usw später im Schadensfall, einen Nachweis zu haben.

mfg Conrad

Hi you, wirklich witzig.
In diesem Fall geht es um eine Telefonrechnung und die würde ich zwar wirklich gerne bei meiner Versicherung einreichen, aber das hilft mir glaub ich auch nicht weiter.

Wenn 2 Telefonnbieter miteinander abrechnen und der eine die einzige Rechnung einsehen will, weil er andernfalls den Kunden noch mal belangen will, weil die eine Gesellschaft eine große träge und unkooperative Masse ist (von wem mag ich da nur reden?) und da schon Mahnbescheide (ungerechtfertigte!!!) ins Haus schneien, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. Eine davon ist, sich mal irgendwo zu erkundigen, ob ich verpflichtet bin diese alten Rechnungen aufzuheben und wenn ja wie lange.
Man kanns ja mal versuchen :wink:
S.

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Moien!

Der Vorredner hatte schon Recht! Es liegt an Dir, denn verpflichtet bist du Rechnungen mindestens 0 (!) Sekunden aufzubewahren!

Wenn dir dann später allerdings ein NAchweis fehlt ist es dein Problem!
Bernd