Moin! Ein Bausachverständige/Gutachter Ing. begleitet einen Bau, weil der Bauherr selbst überhaupt keine Ahnung von der Materie hat. Der Gutachter schickt dann eine Endrechnung, in der auch die Abschlagszahlungen vermerkt und von der Summe abgezogen wurden Aber er vergißt das so zu formulieren, daß der Bauherr diese Rechnung in seine Steuererklärung nehmen kann. Der Bauherr schickt eine Mail und bitte um Korrektur der Endrechnung. Diese kommt fast postwendend, aber jetzt um 24Prozent höher. Beim Telefonat sagt der Gutachter, er hätte beim Schreiben der neuen Rechnung gesehen, daß er Positionen ausgelassen und somit einen Fehler gemacht hätte, den er bei der neu geschriebenen Rechnung korrigiert hätte.
FRAGE: Darf der einfach neue Rechnungen mit anderen Endbeträgen schreiben? Wenn ja, wie lange/ wie oft kann der das machen??
Welche Rechnung muß ich nun zahlen? Die alte oder die neue??
Es wäre gut, wenn ich bei evtl. kommenden Hinwisen, das de facto irgendwo nachlesen könnte…
Danke!
Hallo Michael McMike,
ein Hinweis des Gutachters, dass die Rechnung in die Steuererklärung genommen werden kann muss nicht in eine Rechnung. Lediglich ein Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht muss enthalten sein.
Das steht im Umsatzsteuergesetz ab § 14.
Eine Ausstellung von Rechnungen sollte innerhalb von sechs Monaten nach erbrachter Leistung erfolgen. Da ihr eine Änderung der Rechnung wolltet, hat er vermutlich die Gelegenheit zur Korrektur genutzt, da es ihm da evtl. erst auffiel. Eine spezielle Quelle zum Nachlesen könnte noch das BGB sein, hier könnte ein Anwalt dann eher weiterhelfen.
Nach meiner Auffassung wäre die neue Rechnung zu bezahlen, sorry.
MfG
J. Wolf
da kann ich leider nicht weiterhelfen, eine Rechtsberatung wäre sicher hilfreich.
Hallo Michael,
zunächst einmal: Hatte der Bauherr einen Vertrag mit dem Ingenieur? Wurde die Leistung eventuell auf STundenbasis berechnet? Das mit der Endrechnung, die nicht in die Steuererklärung kann, verstehe ich nicht ganz. Ob die neue Rechnung ohne vorheriges Nachtragsangebot erhöht werden kann, weiß ich nicht. Ich würde mir auf jeden Fall juristischen Rat holen.
Viele Grüße,
Auntmarge