Peter Müller erhält am Dienstag, den 10.10. ein Rechnung
(Rechnungsdatum: 9.10. / Rechnungsbetrag: 150,00 €) mit der Bitte,
diese nun bis zum 17.10. zu begleichen.
Da er dies versäumt hat, erhält er gleich schon am 18.10.
(Posteinwurf durch einen Angestellten) eine Mahnung mit der
Aufforderung, den Rechnungsbetrag zuzüglich 7,00 € Mahngebühr
bis zum 20.10. zu überweisen.
Die Mahnung und die Höhe der Mahngebühr findet Peter Müller
akzeptabel und berechtigt, ärgert sich jedoch maßlos über die
kurze Überweisungsfrist von nur 2 Tagen, da Banküberweisungen
zwischen 3 und 5 Tagen dauern können.
Der Neugier halber fragt sich Peter Müller nun noch folgendes:
1.) Welche Rechnungs- und Mahnfristen sind üblich und angemessen?
2.) Dürfen Rechnungs- und Mahnfristen willkürlich festgesetzt werden?
3.) Angenommen, in einer Rechnung oder Mahnung ist kein Datum
(Zahlungsfrist) angegeben. Gelten dann automatisch „irgendwelche“
allgemeine gesetzliche Fristen?
4.) Wie oft darf jemand überhaupt mahnen? Würde Peter Müller 10 Mal
gemahnt werden, beliefen sich allein schon die Mahngebühren auf
50,00 €.
Gruß
deVinci
Hallo,
es kommt zunächst einmal darauf an, was für ein Vertrag der Rechnung zugrunde lag und was (ggf. in den AGB) zur Fälligkeit vereinbart wurde.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Fälligkeit sofort bei Leistungserbringung. Eine Fälligkeit nach 1 Woche ist daher eine Besserstellung des Kunden.
Was nun üblich ist, hängt von Branche und Geschäft ab. Ärzte pflegen lange Zahlungsziele (meist 1 Monat) zu gewähren (weil die privaten Kassen Zeit brauchen), Handwerker sind da restriktiver und Einzelhändler verlangen sofortige Zahlung.
Dürfen Rechnungs- und Mahnfristen und Mahngebühren werden vertraglich oder „nach billigem Ermessen“ durch den Gläubiger festgesetzt.
Hinweis: Banküberweisungen innerhalb Deutschlands dürfen max. 3 Tage dauern.
Der Gläubiger darf beliebig oft mahnen. Wenn er Kosten geltend machen will, muss das Vorgehen aber sachgerecht sein. Er kann aber auch Anwälte, Inkasso-Büros oder direkt Gerichte bemühen, wenn der Zahlungspflichtige im Verzug ist. Und dann steigen die Kosten sicher schneller.
Also: Am besten schnell zahlen.
DANKE für Deinen hilfreichen, aussagekräftigen…
…und leicht verständlichen Beitrag!
Gruß
deVinci