Liebe Frau Rockstroh, da Sie mich offensichtlich für Ihre Frage ausgesucht habe, versuche ich Ihnen hiermit zu antworten. Allerdings und dies sei vorweggeschickt, kann ich nur auf Grund meiner eigenen Jahre langen Erfahrungen als Selbsständige antworten. Andererseits bin ich weder ein Steuerexperte, noch mit den Gepflogenheiten von Finanzämtern wirklich vertraut.
Nun also: Wenn Sie unter dem Steuer Freibetrag liegen, sind Sie m.E.n. sowieso nicht unbedingt jemand, bei dem man in der Regel genau hinguckt. Im Prinzip würde ich sagen, dass die von Ihnen angegebenen Rechnungen als Selbstständige in der Regel NICHT mit denen der Auftraggeber verglichen werden. Das wäre einfach zu viel Aufwand. Allerdings kann es natürlich passieren, so wie Sie bereits angedeutet haben, dass bei einer Steuerprüfung eines Ihrer Auftraggeber auch Ihre Rechnungen sich genauer angeguckt werden. Wann, wo und wie oft Steuerprüfungen stattfinden, obliegt dem jeweiligen Finanzamt, bzw. der jeweiligen Prüfstelle. Ich hoffe, ich konnte iHnen einw enig weiterhelfen und Ihnen ihre Befürchtungen nehmen. Aber wie gesagt: keine Garantie auf das hier Beschriebene! Mit besten Grüßen
Hallo,
ich bin Teilselbständig, bekomme noch Zuschüsse vom Arbeitsamt
und liege unter dem Steuerfreien Wert von 7500€. Jetzt meine
Frage werden meine Rechnungen die ich beim Finanzamt einreiche
mit denen meiner Auftraggeber verglichen? Oder nur bei einer
Steuerprüfung der jeweiligen Firmen?
Danke schon mal und liebe Grüße