Rechnungsabgrenzung

Hallo, ich hab ein Problem mit der Bilanzierung von RAP.

Wenn A von B ein Haus für 24000 @ mietet, vom 1.7.2001 bis zum 30.6.2003, und die Miete für den gesamten Zeitraum am 31.12.2001 gezahlt wird, wie wird das bei A und B in den Bilanzen berücksichtigt?
Beide haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

Hab ich dann für A ein RAP über 12000 (für die Zeit vom 1.7.2002 bis Ende) und 12000 als Aufwand die nur in die GUV eingehen?
Und B hat einen antizipativen RAP über 12000?

Gruß Mathias

Hi,

Wenn A von B ein Haus für 24000 @ mietet, vom 1.7.2001 bis zum
30.6.2003, und die Miete für den gesamten Zeitraum am
31.12.2001 gezahlt wird, wie wird das bei A und B in den
Bilanzen berücksichtigt?
Beide haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr.

Hab ich dann für A ein RAP über 12000 (für die Zeit vom
1.7.2002 bis Ende) und 12000 als Aufwand die nur in die GUV
eingehen?
Und B hat einen antizipativen RAP über 12000?

auf 2001 entfallen nur 6.000 Euro 1.7.2001-31.12.2001, der Rest ist RAP. Also bucht A

am 31.12.2001:
Zinsaufwand 6000
akt. RAP 18.000 an Kasse 24.000

am 31.12.2002:
Zinsaufwand an akt. RAP 12.000

am 30.06.2003
Zinsaufwand an akt. RAP 6.000

Gruß,
Christian