Hallo liebe Experten!
Ich habe eine Frage bzgl. Rechnungsabgrenzung. Dabei handelt es sich um einen ziemlich komplexen Vorgang.
Mit einem Kunden besteht ein Vertrag zur Lieferung bzw. Anfertigung von Werkzeugen. Der Vertrag beinhaltet, dass 80% des Auftragvolumens weiterberechnet werden können und die restlichen 20% über die Teilefertigung (die Teile werden von uns gefertigt) amortisiert werden sollen, also über den vereinbarten Teile-Verkaufspreis.
Die 80% wurden bereits fakturiert. Allerdings sind ja Kosten für das Gesamtvolumen angefallen.
Ist es möglich die Kosten (bzgl. der 20%) abzugrenzen und in den Folgejahren entsprechend der gelieferten Teile aufzulösen??? Gibt es vielleicht vergleichende Fälle aus der Praxis oder entsprechende Gesetzesvorschriften?
Für Eure Antwort(en) vielen Dank im voraus!
Viele Grüße,
EO
Hi,
Dein Problem ist sicher nicht unlösbar und wenn ich es richtig verstehe ein relativ alltäglicher Vorgang.
Verstehe ich die Sache richtig:
Ihr produziert für einen Kunden irgendwelche Teile, dafür braucht ihr sog. Maschinenwerkzeuge. Die Kosten für diese berechnet ihr zu 80% sofort an Eueren Kunden weiter, die anderen 20% werden über den Teilepreis verrechnet bzw. hier einfach einkalkuliert.
Wenn sich das ganze so darstellt, folgende Lösung:
Das Maschinenwerkzeug stellt bei Euch Anlagevermögen dar. Dies ist zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die 80% der Anschaffungskoten die ihr von Euerem Kunden bezahlt bekommt stellen einen Zuschuss dar, der nach R 34 EStR entweder als Betriebseinnahme (das möchtest Du nicht) oder von den Anschaffungskosten des Werkzeugs gekürzt werden kann (das möchtest Du wohl).
D.h. Ich bezahlt die Rechnung für das Maschinenwerkzeug i.H.v. 100%, davon aktiviert ihr 20% als Anschaffungskosten, diese schreibt ihr über die Nutzungsdauer ab. Die anderen 80% bucht ihr gleich gegen Forderungen die dann durch die Zahlung Eueres Kunden ausgeglichen wird. Die 80% sind dann vollkommen erfolgsneutral und die 20% wirken sich über die Nutzungsdauer oder evtl. sogar nach Produktionsvolumen aus.
Grüße
Chris
Ich habe eine Frage bzgl. Rechnungsabgrenzung. Dabei handelt
es sich um einen ziemlich komplexen Vorgang.
Mit einem Kunden besteht ein Vertrag zur Lieferung bzw.
Anfertigung von Werkzeugen. Der Vertrag beinhaltet, dass 80%
des Auftragvolumens weiterberechnet werden können und die
restlichen 20% über die Teilefertigung (die Teile werden von
uns gefertigt) amortisiert werden sollen, also über den
vereinbarten Teile-Verkaufspreis.
Die 80% wurden bereits fakturiert. Allerdings sind ja Kosten
für das Gesamtvolumen angefallen.
Ist es möglich die Kosten (bzgl. der 20%) abzugrenzen und in
den Folgejahren entsprechend der gelieferten Teile
aufzulösen??? Gibt es vielleicht vergleichende Fälle aus der
Praxis oder entsprechende Gesetzesvorschriften?
Für Eure Antwort(en) vielen Dank im voraus!