Rechnungsabgrenzung

Liebe Experten,

wenn eine Courtage aktiv abgegrenzt wurde und ich sie im aktuellen jahr auflösen möchte, buche ich dann mit Steuerschlüssel? Wurde bei Zahlung der gesamten Courtage im letzten Jahr die Steuer gezogen und nur der Wert anteilig abgegrenzt, um die Kosten übersichtlich zu halten? Ich möchte über Raumkosten auflösen und dieses Konto hat einen autom. Steuerschlüssel. Nun bin ich nicht ganz sicher, ob tatsächlich netto o. brutto abgegrenzt wird.

Können Sie mir helfen?

Vielen DAnk!
Anna

Hallo Anna,

aktiv abzugrenzen sind Zahlungen, die zum Stichtag für einen bestimmten nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum geleistet worden sind. Es geht also um Geld, für das noch keine Gegenleistung erbracht worden ist. >> Vorsteuer ist abziehbar, wenn die Leistung erbracht worden ist.

Wenn irrtümlich eine geleistete Anzahlung (mit Vorsteuerausweis und -abzug) als ARAP behandelt wurde, sieht das anders aus. Auch, wenn mit einer Amateursoftware gearbeitet wird, welches den Vorsteuerabzug nicht davon abhängig macht, wann er vorgenommen werden darf, sondern davon, wie es dem Entwickler am besten in den Kram passt.

Einzige sichere Lösung: Beleg und Buchungssatz aus der Periode anschauen, in der die ARA gebucht wurde und sie „symmetrisch“ dazu behandeln.

Im konkreten Beispiel halte ich die ARA für wenigstens fragwürdig, wenn die Leistung des Maklers zum Stichtag bereits erbracht worden ist und wenn die Courtage nicht zu AHK eines zum Anlagevermögen gehörenden Gebäudes gehört, sondern für die Vermittlung eines gemieteten Objektes aufgewendet wurde.

Schöne Grüße

MM