Rechnungsabgrenzung

Hallo nochmal,

wie genau muss man Rechnugsabgrenzung vornehmen? Wenn wir es ganz genau machen würden, würden wir für die Rechnungsabgrenzung vermutlich mindestens soviel Kosten generieren müssen, wie unser gesamter Umsatz in 2001 war. Das kann doch nicht Sinn der Sache sein, oder? Oder reicht eine nach kaufmännischer Abwägung angenäherte Rechnungsabgrenzung?

Insbesondere geht es um Eingangsrechnungen, deren Leistung sich über 1-2 Jahre erstreckt und Ausgangsrechnungen, deren Leistung sich über maximal 4 Wochen in das andere Jahr erstreckt. Insgesamt geht es um ca. 1000 Einzelposten, die theoreitsch einzeln abgrenzbar wären, bei einem Umsatz von ca. 10.000 Euro im Gründungsjahr 2001. Die Abgrenzungen aus Ein- und Ausgangsrechnungen dürften sich mit einem Fehler von maximal geschätzen 100 Euro ausgleichen.

Wo findet über für sowas Informationen? Meine ganzen BWL Bücher aus dem (Informatik) Studium schweigen sich zu solchen Details aus.

Danke
Michael

Hallo Michael.

bei der Rechnungsabgrenzung geht es darum Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr zu zuordnen. Um sich im den gegenwärtigen und zukünftigen GJ nicht ärmer aber auch nicht reicher zumachen als man ist. Man muss immer dabei bedenken für wenn der Jahresabschluß noch intressant ist (z.B. Finanzamt…)
Auch im HGB §252 gibt es dazu ein Stelle : „Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhänging bon den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen“. Und da wir hier von Buchführung sprechen, darf man keine schätze Werte verbuchen. (S. HGB)
Für den Jahresabschluß kann ich die das Buch " Der Jahresabschluß" von M.Bitz, D. Schneeloch, W. Wittstock empfehlen.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen
Viel Spass bei JA

Danke, Nicole,

Mit anderen Worten, wir müssen wirklich tausend Einzelposten menuall abgrenzen? Das wird je Posten ca. 10 Minuten dauern, also ca. 1 Monat. Herauskommen wird, dass wir statt 6000 Euro Verlust vielleicht in Wirklichkeit 6100 oder 5900 Euro Verlust gemacht haben, dafür haben wir dann aber tatsächlich einen Verlust von 8.000 Euro gemacht, weil die Abgrenung so aufwändig ist, dass sie locker mit 2000 Euro zu Buche schlagen wird.

Hintergrund: Wir sind ein Webhosting-Verein (genaugenommen eine Mini-eG) und es geht um ca. 500 Domains, je auf der Eingangs- und Ausgangsseite. Dabei geht es um Beträge von 0,50 bis 1,60 Euro je Posten. Dazu noch ca. 60 andere Leistungen, die Jahresübergreifend sind - in denen sehe ich nicht das Problem.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, die Rechnungsbgrenzung für solche Mini-Posten zu umgehen? Das Problem ist, dass durch einen Vorfall in der Vergangenheit die Abgrenzung nicht automatisch gemacht werden kann, wir müssten den Leistungszeitraum zumindest für die 500 Eingangsrechnungsposten einzeln ermitteln, was je ca. 5-10 Minuten Zeit benötigen würde. Die 500 Ausgangsposten dahingegen könnten wir vermutlich weitestgehend automatisiert abgrenzen.

Für jeden Hinweis dankbar, der uns diese nutzlose Arbeit erspart.

Danke
Michael

hi,

ich verstehe die problematik nicht! leider. aber macht ihr eure buchführung noch mit listen, rechenschieber und buchhalternase?

es gibt doch computerprogramme die einem viel arbeit abnehmen. bucht man einmal richtig, geht das doch automatisch und für eine abgrenzung brauchst du dann wenn du schnell bist 10 sekunden …

was habt ihr denn gross? ich meine ihr klimppert z.b. in eine exceldatei (wenn keine prof. buchhaltersoftware vorhanden) die ganzen einnahmen / ausgaben ein und vermerkt in extra spalten tag der bezahlung und zeitraum der zuordnung. mit ein paar kleinen formeln rechnet er dann aus, wieviel aufwand u. ertrag ihr in die abgrenzung buchen müsst. es ist doch nicht zwingend vorgeschrieben einzeln abzugrenzen…

wenn ihr wollt, bastle ich mal so eine excel-datei

gruss vom

showbee

Machen wir schon so, nur nicht mit Excel sondern StarCalc+Lexware. Dennoch müssen wir nun die Laufzeit-Daten für 500 Posten erstmal vom Papier erfassen.

Ich finde es nur ziemlich übel, dass die Gesetze einem so eine Arbeit aufhalsen, nur um den Gewinn/Verlust um maximal 100 Euro zu korrigieren. Die Verhältsnismäßigkeit ist jedenfalls nicht gegeben.

Und warum es alles so gekommen sind? Siehe anderes Posting.

Thema beendet.

Alles Gute wünscht
Michael

Thema beendet.

rehi,

noch eines, es steht einem die rechtsformwahl frei, wenn ihr eine eG macht, muesst ihr in den sauren apfel bilanzierung beissen. das ihr mit dem berater pech hattet, tja … das ist dumm, aber dafür seit ihr nun umso schlauer und grenzt gleich immer ab, wenn es was zum abgrenzen gibt in der lfd. buchhaltung …

gruss und viel spass

vom showbee

Danke
Danke Euch allen!
Michael