Rechnungsadresse CH Lieferung A wie abwickeln?

Guten Tag liebe Experten.

Folgender Sachverhalt:

Eine Kundin kauft in Deutschland Ware (Bilder) und möchte diese nach
Österreich geliefert bekommen. Die Rechnung jedoch soll an ihre Firma
in der Schweiz ausgestellt werden. An der Adresse in Österreich
unterhält sie neben der Wohnung auch ein Büro.

Wenn ich die Rechnung an die Schweizer Adresse ausstelle müsste ich,
da der Wert über 1000 Euro liegt die Waren zur Ausfuhr anmelden, sie
werden jedoch in ein EU Land geliefert.

Wie ich gerade gelernt habe muss ja ein Nachweis bestehen daß bei
Erlösen in diesen Drittlandsgebieten die Ware auch dorthin geliefert
wurde oder reicht in diesem Falle der Nachweis der Lieferung nach
Österreich.

Bin hier ziemlich ratlos und unser Steuerberater weiß bisher auch
keine Antwort.

Schon mal vielen Dank im Voraus für Tips von Euch,
lg
heavysoul

Servus,

der Ort der (Versand)lieferung ist D. Damit ist jeder (steuerbare) Umsatz erstmal steuerpflichtig, wenn keine Befreiungsvorschrift greift.

Als Befreiungsvorschriften kämen in Frage: Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhrlieferung.

Für beide sind aber die Kriterien nicht erfüllt, es sei denn, die Schweizer/österreichische Unternehmerin kann sich eine - zu ihrem Namen und Unternehmen gehörige - USt-Identifikationsnummer aus einem EU-Land besorgen.

D.h. sie wird für das „iwwers Gschäft laafe lasse“ (das ist der dumme Punkt an der Gestaltung: Es soll an jemanden fakturiert werden, der mit der Lieferung gar nichts zu tun hat, nämlich die Unternehmerin in der CH, obwohl an die Privatperson in A geliefert wird) immerhin 19% deutsche USt bezahlen, weil es keine anwendbare Vorschrift zur USt-Befreiung gibt.

Wenn sie so Zeugs öfter dreht, so dass einiges an Vorsteuerbeträgen herauskommt, kann sie versuchen, über das Vorsteuervergütungsverfahren die Beträge erstatten zu lassen. Das ist aber nicht das Problem des liefernden Unternehmers, sondern das ihrige.

Schöne Grüße

MM

Danke MM. Schreibe ich dann, wenn sie keine USt.-Id Nummer für ein EU
Land hat, die Rechnung an die Schweizer Adresse mit 7% Ust (Bilder!?

Schöne Grüße
heavysoul

Servus,

jetzt ist Dir doch noch der Bezug zum Einzelfall rausgerutscht…

Dennoch: Ja, so ists. An die 7% hatt ich nicht gedacht, dann ist das ja noch zu Verschmerzen.

Wenn die Kundin es schafft, die Ware irgendwie beim Schweizerzoll zur Einfuhr abfertigen zu lassen, kann sie wohl eine Gutschrift über die USt bekommen. Das täte ich dann als sowas wie „nichtkommerziellen Reiseverkehr“ behandeln. Ich denke, der Stempel vom Schweizerzoll löst in jedem deutschen Verwaltungsbeamten so große Sehnsüchte nach dem besseren Pass aus, verbunden mit der Aura von Unbestechlichkeit schlechthin, dass er da nicht mehr auf den Versand nach A achtet…

Schöne Grüße

MM