Hi @ll,
ein Handelsunternehmen (GmbH) stellt jahrelang Rechnungen an anderes Handelsunternehmen (auch GmbH).
Der Rechnungsempfänger zeigt ein neue Rechnungsanschrift an. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen auf diese ausgestellt.
2 Monate Später (inkl. Jahreswechsel) wird die Rechnungsanschriftsänderung zurückgerufen und gebeten, die Rechnungen nachträglich wieder auf die alte Anschrift zu ändern (bezahlte und bisher unbezahlte).
- sind es viele
- betrifft 2013 wie 2014
- müssen die einzeln neu erstelt werden oder gibt es da eine Amkürzung? (Aufstellung mit hinweis…)
… und wen ich sonstwas vergessen habe zu fragen, da auch bitte Antworten/Vorschläge dazu
Vielen lieben Dank
Ce