Wer kann was dazu sagen, wenn ein Dienstleister eine Rechnung dem Empfänger unter der falschen Anschrift zugesendet hat. (Empfänger hat eine Gaststätte - hat aber bei seiner Privatanschrift eine Dienstleistung vornehmen lassen.) Die Rechnung sollte an die Privatanschrift ausgestellt sein, wurde aber auf die Gaststätte ausgestellt. Kann man das so betrachten, daß die Rechnung quasi nicht zugestellt wurde?? Hat jemand einen Vorschlag, wo genau etwas darüber geschrieben steht?
Danke für alles an infos …
Hallo Willenberg,
am besten gibt man als Rechnungsadresse immer die Gaststätte an, dann braucht man nie bezahlen und kann es auch noch von der Steuer absetzen.
Gruß!
Horst
Hallo,
eigentlich hat WildAlf alles gesagt und sich seine
Sternchen dafür redlich verdient.
Ich kann nur ergänzen, dass ich eine relativ komplizierte
Privatanschrift habe und mich immer freue, wenn die in einer
Rechnung falsch geschrieben wird.
Dann betrachte ich diesen Brief immer als nicht zugestellt.
Gruß, Trobi
Person X trinkt in einer Gaststätte 2 Bier, 1 Cola und 1 Wasser. Weil ein Mensch mal Fehler machen kann schreibt der Gastwirt statt einem Wasser noch eine Cola auf.
Muss der Kunde nun seine Getränke überhaupt nicht bezahlen, weil ein Fehler in der Rechung war?
Oder ist es nicht viel mehr so, dass man sich als Kunde schon aus dem Grund verpflichtet fühlen sollte eine Rechnung zu bezahlen, weil man die Leistung auch in Anspruch genommen hat?
Viele Grüße,
Sue
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
ich enthalte mich (ausnahmsweise) eines sarkastischen Kommentares.
Der Gaststätteninhaber ist sowohkl Einzeluntrnehmer als auch Privat mann.
Wenns vor Gericht geht, haftet dr Privatmann auch für alles was mit seiner Kneipe zu tun hat.
Ist also gehoppst wie gesprungen. Zahlen muss er sowieso.
Eine „falsche“ Zustellung gibt es für diesen Kneipier nicht.
Der Privatmann sollte sich freuen, dass er die USt. bei der Kneipe in Abzug bringen kann. Die Leistung an sicht vielleicht nicht.
Er hat durch die „andere“ Adressierung also sogar noch einen Vorteil.
Der „Korrekte“ Mensch wüerde den Dienstleister um Gutschrift für fehlerhafte Rechnung und erteilung einer neuen Rechnung auf die Privatanschrift bitten.
Gruß
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Anmerkung o.T.
Hallo,
Der Privatmann sollte sich freuen, dass er die USt. bei der
Kneipe in Abzug bringen kann.
Das wäre dann Steuerhinterziehung.
Gruß
loderunner