Hallo,
jemand beseitigt Schäden, die durch eine Gebäude- und eine Hausratversicherung abgedeckt sind.
Er lässt sich vom Kunden eine Abtretungserklärung unterschreiben und reicht die Rechnung bei der lokalen Agentur des Versicherers ein.
Kurz vor Mahnstufe 1 kommt der Betrag an.
Zwei Tage später nochmal der selbe Betrag, mit einer anderen, von der Versicherung vergebenen Belegnummer.
Am selben Tag schreibt der Handwerker der Agentur, dass es eine Doppelüberweisung gab mit der Bitte, Kontonummer und Verwendungszweck für die Rücküberweisung anzugeben, welche prompt beantwortet wird (man bedankt sich und sagt, dass man der Schadenabteilung Bescheid geben werde, damit die sich beim Handwerker melde).
Es passiert nach einem Monat: Nichts.
Nach einem Monat ergreift er die Initiative und sagt nochmals der Versicherungsagentur per E-Mail, dass man noch auf die Antwort wartet. Es kommt auch direkt eine Rückmeldung, dass die Agentur das nochmals der Schadenabteilung mitteilen werden.
Es passiert nach einem weiteren Monat: Nichts.
- Wie stark muss sich der Handwerker engagieren, um das Geld loszuwerden?
- Verjährt der Anspruch der Versicherung innerhalb der normalen BGB Verjährung (Ende des dritten Jahres nach Anspruchsentstehung)?
- Wenn die Versicherung es vor dem Ablauf der Verjährung doch noch mal schnallt, ist dann der Betrag zuzüglich Zinsen zu überweisen?
- Darf der Handwerker im Gegenzug einen Betrag für seine Bemühungen einhalten? Die paar Cent für die Überweisung und vielleicht 20€ für Tastaturabnutzung und Arbeitszeitvergeudung?