Rechnungsbetrag doppelt erhalten

Hallo,
jemand beseitigt Schäden, die durch eine Gebäude- und eine Hausratversicherung abgedeckt sind.
Er lässt sich vom Kunden eine Abtretungserklärung unterschreiben und reicht die Rechnung bei der lokalen Agentur des Versicherers ein.
Kurz vor Mahnstufe 1 kommt der Betrag an.
Zwei Tage später nochmal der selbe Betrag, mit einer anderen, von der Versicherung vergebenen Belegnummer.
Am selben Tag schreibt der Handwerker der Agentur, dass es eine Doppelüberweisung gab mit der Bitte, Kontonummer und Verwendungszweck für die Rücküberweisung anzugeben, welche prompt beantwortet wird (man bedankt sich und sagt, dass man der Schadenabteilung Bescheid geben werde, damit die sich beim Handwerker melde).

Es passiert nach einem Monat: Nichts.

Nach einem Monat ergreift er die Initiative und sagt nochmals der Versicherungsagentur per E-Mail, dass man noch auf die Antwort wartet. Es kommt auch direkt eine Rückmeldung, dass die Agentur das nochmals der Schadenabteilung mitteilen werden.

Es passiert nach einem weiteren Monat: Nichts.

  1. Wie stark muss sich der Handwerker engagieren, um das Geld loszuwerden?
  2. Verjährt der Anspruch der Versicherung innerhalb der normalen BGB Verjährung (Ende des dritten Jahres nach Anspruchsentstehung)?
  3. Wenn die Versicherung es vor dem Ablauf der Verjährung doch noch mal schnallt, ist dann der Betrag zuzüglich Zinsen zu überweisen?
  4. Darf der Handwerker im Gegenzug einen Betrag für seine Bemühungen einhalten? Die paar Cent für die Überweisung und vielleicht 20€ für Tastaturabnutzung und Arbeitszeitvergeudung?

Der Handwerker hat hier alles getan, was man von ihm verlangen kann (und noch mehr). Er sollte im Hinterkopf behalten, dass bis zum Ablauf der Verjährungsfrist natürlich noch was kommen kann, und er das Geld dann wieder raus rücken müsste. Bis dahin darf er jetzt aber getrost die Hände in den Schoß legen, und davon ausgehen, dass man auf Seiten der Versicherung kein Interesse mehr an dem Geld hat.

Stümmt. Das einzige Ärgerliche an der Sache ist, dass jetzt die Überzahlung drei Jahre als Offener Posten in der Buchhaltung rumschwirrt :wink:

Soon

Was ist daran ärgerlich? Ist doch gut erklärbar, und beeinträchtigt außer der „Schönheit der Buchführung“ nichts.

Darum! :wink: Ich schleppe übrigens ständig solche Überzahlungen mit mir rum. Ich verstehe dann oft nicht, wie die Buchhaltung auf der anderen Seite funktioniert bzw. nicht funktioniert.

Im Normalfall müssen die wohl selber dem Geld hinterherlaufen und dann ist es ab einer gewissen Unternehmensgröße evtl. einfacher und billiger sowas zu ignorieren und stattdessen mit irgendeiner Art Ausgleichsposten oder so rumzutricksen.

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