Rechnungsbetrag Rechnung = Gutschrift

Hallo,
ich arbeite freiberuflich und habe eine Rechnung über 300 Euro (natürlich nach geleisteter Arbeit) gestellt. Das hatte ich mit dem gleichen Auftraggeber schon mehrmals gemacht und bis jetzt wurden immer 300 Euro überwiesen, die ich dann selber versteuert habe. Nun hat der Auftraggeber mir anstatt der Rechnung eine Gutschrift ausgestellt. Dabei wurde aber von den 300 Euro seitens des Auftraggebers schon die Umsatzsteuer abgezogen. Ich habe dann doch weniger als die vereinbarten 300 Euro - ist das so korrekt vom Auftraggeber? Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar!
(PS: Ja ich habe schon die Suchfunktion benutzt, leider habe ich nichts passendes auf dieses Problem gefunden)

Hallo Yvonne,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, da ich ein solches Problem noch nicht hatte und mich deshalb auch noch nicht damit beschäftigt habe.

Ich hoffe Du findest noch Deine Auskunft!

Grüße
Frauke

Hallo,

ich arbeite freiberuflich und habe eine Rechnung über 300 Euro
(natürlich nach geleisteter Arbeit) gestellt. Das hatte ich
mit dem gleichen Auftraggeber schon mehrmals gemacht und bis
jetzt wurden immer 300 Euro überwiesen, die ich dann selber
versteuert habe. Nun hat der Auftraggeber mir anstatt der
Rechnung eine Gutschrift ausgestellt. Dabei wurde aber von den
300 Euro seitens des Auftraggebers schon die Umsatzsteuer
abgezogen. Ich habe dann doch weniger als die vereinbarten 300
Euro - ist das so korrekt vom Auftraggeber? Über eure
Antworten wäre ich sehr dankbar!
(PS: Ja ich habe schon die Suchfunktion benutzt, leider habe
ich nichts passendes auf dieses Problem gefunden)

Hallo Yvonne2,

ich bin jetzt kein spezieller Fachmann auf diesem Gebiet und weiß auch nicht in welcher Geschäftsbeziehung du zu deinem Auftraggeber stehst, aber grundsätzlich kannn ich folgendes sagen:

Wenn ein gewerblicher Auftragnehmer seinem Auftraggeber nach einer Dienstleistung eine Rechnung schreibt - so ist diese mit Geld zu vergüten und nicht mit Gutschriften.

Bezüglich der MWST gibt es zum Beispiel im Baugewerbe den $ 13 Umstatzsteuergesetz bei dem ein Subunternehmer seinem (Sub)Auftraggeber seine Rechnung ohne MWSt schreibt. Dies muss in der Rechnung vermerkt sein und der (Sub)Auftraggeber muss dann wiederum in seiner Rechnung an den Hauptauftrageber die MWSt verlangen.

Wie wurde denn deine Rechnung gestellt. Leistung + 19 % MWSt oder nur pauschal insgesamt 300 €?

Denn wenn deine Rechnung + MWSt gestellt wurde dann muss es auch so bezahlt werden. Das wäre sonst ein Betrug gegenüber dem Finanzamt. Sprich Schwarzarbeit!

Gruss Eric

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke, dass es nicht richtig ist vom Auftraggeber. Wie kann er eine Gutschrift erstellen nach getaner Arbeit?