Rechnungsdatum in der Zukunft möglich?

Hallo,

ich habe etwas im Internet bestellt, dass mir Anfang September geliefert werden soll. Ich möchte gern per Vorkasse bezahlen und habe dafür auch eine Rechnung bekommen, allerdings mit dem Rechnungsdatum 05.09.14. Nun frage ich mich: Ist ein Rechnungsdatum in der Zukunft rechtens? Könnte sich da nicht ein Finanzamt fragen, wie ich bezahlen konnte, BEVOR die Rechnung kam?

Grüße
Matthias

Hallo,

ich denke, das ist ok.

Schwieriger kann es in Unternehmen sein, da sich ja da der Buchungszeitraum zwischen Zahlung und Rechnung auftut. Aber auch das ist kein wesentliches Problem. Ein Mehraufwand dann, wenn die Sache über einen Geschäftsjahreswechsel geht.

Dem Finanzamt ist das bei Privatpersonen, so denke ich völlig egal.

Gruß

Sorry, ich vergaß: Ich hab für mein Unternehmen eingekauft.

Hallo,

ich würde das ganz normal verbuchen, solange es nicht einen Bilanzstichtag betrifft.

Gruß

Servus,

Einzelheiten dazu stehen in § 14 Abs 4 UStG: Auf einer Rechnung muss u.a. das Ausstellungsdatum und das Datum der Leistung aufgeführt sein. Streng genommen würde eine Rechnung, die nicht mit dem Datum der Ausstellung, sondern mit einem Fantasiedatum in der Zukunft versehen ist, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Das interessiert aber keinen Prüfer.

Ein anderes Risiko ist dabei viel wichtiger: Der Verkäufer stellt die Rechnung mit diesem Fantasiedatum aus, weil er versucht, die Umsatzsteuer darauf erst vier Wochen später abzuführen - offenbar hat er was mit der Behandlung von erhaltenen Anzahlungen nicht kapiert. Jedenfalls deutet diese kuriose Handhabung darauf hin, dass er extrem klamm ist und man als Vorkassekunde höllisch darauf Acht geben muss, dass man überhaupt Ware von ihm bekommt und die geleistete Zahlung nicht in irgendeinem anderen Loch sofort versickert, so dass der Verkäufer selber die Ware gar nicht beziehen kann, weil er selber überall bloß noch per Vorkasse einkaufen kann.

Schöne Grüße

MM