Rechnungsdatum oder Posteingang?

Hallo an Euch,

könnt Ihr mir bitte sagen, was von beidem bei einer Rechnung in Bezug auf die Fälligkeit der Summe zählt?

Wie reagiert man am besten, wenn ein Kunde behauptet, die Rechnung
sei erst mehr als eine Woche später als abgeschickt bei ihm im
Posteingang gelandet?

Viele Grüße, Son-ja

Hallo,

könnt Ihr mir bitte sagen, was von beidem bei einer Rechnung
in Bezug auf die Fälligkeit der Summe zählt?

Um sicher zu gehen und sauber einen Verzug zu begründen, sollte man immer ein konkretes Zahlungsziel mit einem entsprechenden Datum nennen. Dieses muss natürlich so berechnet werden, dass es auch bei ungünstiger Postlaufzeit erreichbar ist, mehr aber auch nicht. Grundsätzlich hat niemand Anspruch auf bestimmte Zahlungsziele, es sei denn es wurden diese ausdrücklich (z.B. durch AGB) vereinbart. Ansonsten gilt eigentlich BAT (bar auf Tatze). Was darüber hinausgeht ist Großzügigkeit.

Wenn man also statt „14 Tagen“ „bis zum 14.01.08“ schreibt, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ansonsten gilt zahlbar innerhalb der angegebenen Tage ab Rechnungsdatum. Das ist großzügig genug.

Gruß vom Wiz

Sehr ärgerlich

Um sicher zu gehen und sauber einen Verzug zu begründen,
sollte man immer ein konkretes Zahlungsziel mit einem
entsprechenden Datum nennen. Dieses muss natürlich so
berechnet werden, dass es auch bei ungünstiger Postlaufzeit
erreichbar ist, mehr aber auch nicht. Grundsätzlich hat
niemand Anspruch auf bestimmte Zahlungsziele, es sei denn es
wurden diese ausdrücklich (z.B. durch AGB) vereinbart.
Ansonsten gilt eigentlich BAT (bar auf Tatze). Was darüber
hinausgeht ist Großzügigkeit.

Wenn man also statt „14 Tagen“ „bis zum 14.01.08“ schreibt,
ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ansonsten gilt
zahlbar innerhalb der angegebenen Tage ab Rechnungsdatum. Das
ist großzügig genug.

Gruß vom Wiz

Hi Wiz,

dann habe ich es eigentlich richtig gemacht.
Mein Kunde hat mir nur eben heute erzählt: Unsere Zahlungskonditionen lauten grundsätzlich: 30 Tage nach Rechnungseingang.

Sehr ärgerlich so etwas.

Vielen Dank für Deine Antwort, Son-ja
Ich überlege, ob ich die nächste Rechnung per Einschreiben mit Rückschein schicke.

Hallo,

bei privaten Transaktionen oder kleingewerblichen Forderungen macht es wirklich mehr Sinn ein Einschreiben mit Rückschein zu erzeugen.

Sollte es sich um grössere Unternehmungen handeln, zählt eigentlich der Posteinganstempel des Unternehmens. Ich weiss aber nicht in welcher Größenklasse du dich befindest, tut mir leid.

Einen Fristbeginn mit eigenem Rechnungsdatum zu veranschlagen ist höchst streitbar, da nur die Formulierung „[…] unverzüglich 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto […]“ o.ä. wirklich faire Transaktionen gewährleistet.

Andererseits kennt man ja eventuell seinen Kundenstamm und lebt nicht nur von einem Einzelverkauf. Sonst ist wirklich das von Wiz angesprochene BAT
(Hör ich zum ersten Mal :wink: ) angebracht.

Gruss

Danke Dir

Sollte es sich um grössere Unternehmungen handeln, zählt
eigentlich der Posteinganstempel des Unternehmens. …
Einen Fristbeginn mit eigenem Rechnungsdatum zu veranschlagen
ist höchst streitbar, da nur die Formulierung „[…]
unverzüglich 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto […]“
o.ä. wirklich faire Transaktionen gewährleistet.

Ich werde die Formulierung in meinen Rechnungen entsprechend korrigieren, einen Versuch ist es wert.

Sonst kann dieser Kunde ja jedesmal behaupten, die Rechnung sei erst eine Woche später bei ihm angekommen … so einfach mag ich mich da nicht „betuppen“ lassen.

Vielen Dank für Deine Antwort, Son-ja

Hallo,

Mein Kunde hat mir nur eben heute erzählt: Unsere
Zahlungskonditionen lauten grundsätzlich: 30 Tage nach
Rechnungseingang.

Zement mal: Hast Du denn diese Regelung in irgendeiner Weise akzeptiert? Behaupten kann man immer viel. Immer daran denken: Niemand diktiert einseitig die Vertragsbedingungen (es sei denn er ist wirtschaftlich so stark, dass er es sich erlauben kann).

Sehr ärgerlich so etwas.

Vielen Dank für Deine Antwort, Son-ja
Ich überlege, ob ich die nächste Rechnung per Einschreiben mit
Rückschein schicke.

Das nützt doch überhaupt nichts, denn das eigentliche Problem liegt an ganz anderer Stelle. Hier ist jemand nicht zahlungswillig /-fähig, bzw. will Macht demonstrieren. Dies kann und muss man sich ggf. gefallen lassen, oder auch nicht. Weltkonzern X kann sich so etwas herausnehmen gegenüber Freelancer Z, den er jederzeit problemlos ersetzen kann. Handwerksmeister Y ist ggf. auf Freelancer Z so angewiesen, dass dieser klar machen kann, wie der Hase zu laufen hat. Also in Zukunft immer vorher klären, wie es mit den Zahlungsbedingungen zu laufen hat, dann kann man hierauf auch hinterher pochen.

Gruß vom Wiz

Machtkampf?
Hier ist jemand nicht

zahlungswillig /-fähig, bzw. will Macht demonstrieren. Dies
kann und muss man sich ggf. gefallen lassen, oder auch nicht.
Weltkonzern X kann sich so etwas herausnehmen gegenüber
Freelancer Z, den er jederzeit problemlos ersetzen kann.
Handwerksmeister Y ist ggf. auf Freelancer Z so angewiesen,
dass dieser klar machen kann, wie der Hase zu laufen hat. Also
in Zukunft immer vorher klären, wie es mit den
Zahlungsbedingungen zu laufen hat, dann kann man hierauf auch
hinterher pochen.

Gruß vom Wiz

Ja, da hast Du wohl Recht.
Ich habe meine Zahlungsbedingungen, der andere hat seine.

Wie ist das denn eigentlich wirklich?
Muss ich auf die Zahlungsmodalitäten des Auftraggebers eingehen oder er auf meine? Vorausgesetzt, nichts wurde in der Hinsicht vorab schriftlich festgelegt.

Ich hab ja schon inzwischen ne Menge dazu gelernt, ehrlich!
Meinen neuen Kunden gebe ich meine Zahlungsforderungen samt Stundensatz vorab an, erst wenn sie das schriftlich bestätigen arbeite ich für sie.

Habe da aber auch Kunden aus den Anfangszeiten meiner ahnungslosen Startzeit.
Die möchte ich nicht verlieren, jedoch scheinen die mich irgendwie nicht wirklich als Geschäftspartner in Bezug auf Zahlung ernst zu nehmen.

Viele Grüße, Son-ja

Hallo nochmal,

bei widersprüchlichen AGB kann man immer vortrefflich streiten, welche nun wirksam einbezogen wurde, und welche nicht. Das ist ein Spiel, auf das ich mich ehrlich gesagt nicht einlassen würde, weil es üblicherweise nicht viel bringt und die Geschäftsbeziehung zerstört. Da kann man nur für die Vergangenheit sagen, Pech gehabt.

Für die Zukunft würde ich klar machen, dass individualvertraglich die Zahlungsfrist gemeinsam vereinbart wird, und gut ist. Und wenn Firma X nicht von ihren 30 Tagen nach Rechnungseingang runter will, dann musst Du Dir eben überlegen, ob Du unter den Bedingungen weitere Aufträge übernimmst, die Preise anhebst, oder die Kröte schluckst.

Gruß vom Wiz