Folgende allgemeine Frage: Wenn man am 05.01.2012 eine Rechnung mit dem Datum 30.12.2011 bekommt (kam ganz normal mit der Post, also nie im Leben im alten Jahr abgeschickt), kann man sich dann aussuchen, in welcher Steuererklärung (2011 oder 2012) man das angibt?
Als Hintergrund wäre zusätzlich zum Beispiel anzugeben, dass man in 2011 nichts mehr absetzten kann und die Rechnung eigentlich dringend für die Erklärung 2012 benötigt.
Vielleicht sollte ich noch dazuschreiben, dass es um eine Handwerker-Rechnung geht…
Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, ob es sich beim Rechnungsempfänger um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt und welche Art der Gewinnermittlung angewandt wird. Solche Kleinigkeiten können schonmal Einfluss auf die steuerliche Bewertung socher Vorgänge haben.
Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, ob es sich beim
Rechnungsempfänger um eine Privatperson oder einen Unternehmer
handelt und welche Art der Gewinnermittlung angewandt wird.
Solche Kleinigkeiten können schonmal Einfluss auf die
steuerliche Bewertung socher Vorgänge haben.
Privatperson, die die Handwerkerrechnung vom nicht selbst genutzten Wohneigentum (vermietet) von den Mieteinnahmen abziehen möchte, um Steuern zu sparen.
Privatperson, die die Handwerkerrechnung vom nicht selbst
genutzten Wohneigentum (vermietet) von den Mieteinnahmen
abziehen möchte, um Steuern zu sparen.
Zur Erklärung:
Die Rechnung allein trägt ja keine Aussagekraft, ob man denn überhaupt bezahlt hat, sondern ein Kontoauszug oder der Vermerk „Betrag erhalten“ mit Datum.
Da die Rechnung ja deutlich vor Bezahlung ausgestellt worden sein könnte und ja relevant ist, zu welcher Zeit mann die Aufwendung gemacht hat, gilt bei so etwas immer das Bezahldatum.
Einer der Bilanziert ist meist vom Gesetzgeber dafür verpflichtet.
Der Gesetzgeber hat auch alles schön geregelt wie es sinnvoll ist die Bücher zu führen. Der Hintergrund für diese Regelungen ist, die Kosten und die Erlöse in dem Jahr zu erfassen in dem sie angefallen bzw. erwirtschaftet wurden.
Deswegen auch wird bei einem Bilanzierenden nach Leistungsdatum und nicht nach dem Zahlungsdatum gebucht.Auch das Rechnungsdatum ist in diesem Fall nicht relevant. Wird eine Leistung im Dezember 2011 erbracht, die Rechnung aber erst im Januar 2012 gestellt. So sind die Kosten im Jahr 2011 zu erfassen.
Da diese Art der Buchführung recht umfangreich ist (meistens sind die Lohnkosten bzw. Steuerberaterkosten bei einem Bilanzierenden recht hoch)und nicht jedes kleine Unternehmen kann sich sowas leisten, wurden grenzen gezogen. Die die unter der Grenze liegen können Ihre Abschlüsse nach vereinnahmten bzw. verausgabten Entgelten erstellen.
Bei privaten Personen ist es so oder so steuerlich nur einsetzbar wenn ich Geld geflossen ist. Rechnungsdatum bzw. Leistungsdatum ist hier nicht zu beachten.
Einer der Bilanziert ist meist vom Gesetzgeber dafür verpflichtet.
Der Gesetzgeber hat auch alles schön geregelt wie es sinnvoll ist die Bücher zu führen. Der Hintergrund für diese Regelungen ist, die Kosten und die Erlöse in dem Jahr zu erfassen in dem sie angefallen bzw. erwirtschaftet wurden.
Deswegen auch wird bei einem Bilanzierenden nach Leistungsdatum und nicht nach dem Zahlungsdatum gebucht. Auch das Rechnungsdatum ist in diesem Fall nicht relevant. Wird eine Leistung im Dezember 2011 erbracht, die Rechnung aber erst im Januar 2012 gestellt. So sind die Kosten im Jahr 2011 zu erfassen.
Da diese Art der Buchführung recht umfangreich ist (meistens sind die Lohnkosten bzw. Steuerberaterkosten bei einem Bilanzierenden recht hoch)und nicht jedes kleine Unternehmen kann sich sowas leisten, wurden grenzen gezogen. Die die unter der Grenze liegen können Ihre Abschlüsse nach vereinnahmten bzw. verausgabten Entgelten erstellen.
Bei privaten Personen ist es so oder so steuerlich nur einsetzbar wenn ich Geld geflossen ist. Rechnungsdatum bzw. Leistungsdatum ist hier nicht zu beachten.
Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Genau deswegen hatte ich den Ursprungsposter um eine Konkretisierung seiner Frage gebeten. Das hat er gemacht und er hatte daraufhin eine korrekte Antwort bekommen. Und dann kam noch jemand und meinte, diese mit einer zusätzlichen Erklärung dahingehend erweitern zu müssen, dass immer das Bezahldatum relevant wäre.
Dies hatte ich dann dezent in Frage gestellt. Und tatsächlich war es keine hilfreiche Erklärung.