Rechnungseinsicht

Hallo,

Im Mai 2009 bin ich umgezogen, im Juni 2009 habe ich dann die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten und gesehen, dass sich ein Posten (nicht die Heizkosten) um 180% im Vergleich zu den Vorjahren erhöht hat.

Daraufhin habe ich zu diesem Posten mehrfach die Rechnungseinsicht verlangt. Der Vermieter hat dies ignoriert und mir gedroht die Sache seinem Anwalt zu übergeben falls ich bis Ende Juni 2009 nicht bezahle.

Bis Juni 2010 habe nichts mehr gehört, bis die nächste Abrechung für Januar bis Mai 2009 ins Haus geflattert kam. Da ich die Verhaltensweise des Vermieters noch in Erinnerung hatte, habe ich darauf nicht mehr reagiert und ebenfalls nicht gezahlt.

Nun im Januar 2012 habe ich ein Schreiben vom Anwalt mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, die ich innerhalb 10 Tagen begleichen soll, also Nebenkosten+Verzugszinsen+Anwaltsgebühren.

Meiner Meinung nach hatte ich 2009 eindeutig das Recht die Nebenkostennachzalung zurückzubehalten.

Die Verzugszinsen sind mir nicht anzulasten, da ich von einer professionellen Hausverwaltung erwarten kann Angelegenheiten zeitnah zu klären.

Grenzt es nicht schon an Nötigung, wenn mir der Vermieter mit Anwalt droht ohne Vorher meine rechtmäßige Rechnungseinsicht zu gewähren?

Sollte ich der Zahlungsaufforderung nachkommen, oder weiter auf Rechnungseinsicht bestehen?

Wie schätzt ihr meine Chancen vor Gericht ein?

Danke im voraus.

Sie müssen die NK bezahlen, jedenfalls den Teil, der ok. ist: Sie können vom Betrag die 80 % abziehen: das aber nur, wenn Sie Zeugen haben oder die Einsichtnahme per Rückschein gefordert haben!!!
Sie können nicht alles nicht zahlen, nur das ,was unklar ist!
Ich schicke direkt nach 14 Tagen, wenn nicht gezahlt wird, einen Erinnerungsbrief und dann nach 21 Tagen (ohne Geldüberweisung) einen Mahnbescheid. Dann kann jeder widewrsprechen oder der Bescheid wird wirksam (und dann pände ich!! Auto…selbst TV!!! (er bekommt dann ein Schwarz-weiss TV von mir!! Damit ist dem Gesetz genüge getan!!! das heist Austauschpfändung!)
Ich biete aber auch immer zu den Bürozeiten Einsichtnahme an und empfehle, das zu knipsen oder je Kopie 0,5 Euro an mich zu zahlen, wer das Papier will.
Sie könnnen ja auch filmen oder per Handy oder pewr Kameara Aufnahmen machen.
Was unstreitig ist SOFORT nachzahlen und den Rest mit Hinweis auf verweigete Einsicht (wenn beweisbar!!!). Nur Telefon ANRUF REICHT NICHT! Ausser Sie haben eine Telefonanlage, die alle Anrufe speichert!!!
Ich finde es als Nötigung, wer trotz Hinweis auf ggf. höhere NK-Vorauszahlung dann nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt. Das Geld habe ich voraus bezahlt und kostet MICH Zinsen. Bei jedem Mieter! OK??

Danke!
Aber was ist mit den Verzugszinsen?
Der Verwalter hat die Angelegenheit schließlich ziemlich lange liegen lassen.

Hallo,guten Tag
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Jeder Mieter hat das Recht, die Belege zu sehen.Wenn Sie Unterlagen haben/Aufforderungen,dann festigen Sie Ihre Position.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo staubteufel,

ich könnte zu einigen Punkten Hinweise geben, sehe mich aber nicht in der Lage, diesen komplexen Sachverhalt verbindlich zu beurteilen.
Mein Rat ist: Schreiben Sie dem Anwalt, daß Sie sich anwaltlich beraten lassen werden.
Suchen Sie sich tatsächlich einen Fachanwalt, den örtlichen Mieterverein oder die örtliche Verbraucherzentrale.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich gute Chancen für Sie, bin mir aber in Unkenntnis der Unterlagen nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

PS: Weitergehende Fragen zu Einzelheiten beantworte ich gern.

Guten Tag!
Selbstverständlich haben sie ein Recht auf Rechnungseinsicht und darauf würde ich auch bestehen bleiben. Teilen sie dem Anwalt -schriftlich- mit, dass sie direkt nach Erhalt um Einsicht gebeten haben, aber außer Drohungen nichts erfolgt sei. Lehnen sie hierbei direkt die Übernahme der Vorzugszinsen + Anwaltskosten ab, da sie ja nicht an der Verzögerung Schuld sind.
Es ist rechtlich klar geregelt, dass Nebenkostenabrechnung detailliert und für den Laien nachvollziehbar sein müssen. Eine gewünschte Akteneinsicht -Rechnungsbelege- ist ebenfalls klar geregelt. Sollte die Sache vor Gericht gehen, haben sie gute Chancen.
L.G. Jihet

Sie haben ja die Abrechung bekommen und hätten alles unstreitige zahlen können (haben Sie aber nicht!).
Diesen Fehlermachen viele und glauben, es müsste eine korrigierte Abrechung kommen (die kommt ja, aber einen Teil, der o.k. ist, ist SOSOFT zu zahlen). Somit sind die Zinsen (Verzugszinsen) auch noch zu zahlen, aber bei 3…5 % ist das ja nicht vielGeld, oder???

Danke!
Aber was ist mit den Verzugszinsen?
Der Verwalter hat die Angelegenheit schließlich ziemlich lange
liegen lassen.

Nur der strittige Teil war nicht bezahlt, was eben die der riesigen Erhöhung entspricht. Alles andere wurde durch den Abschlag bezahlt.
Es ist einfach ein Unding wie sich der Vermieter verhalten hat, und ich werde mein Recht vor Gericht vertreten.