Rechnungsempfänger bei betreuter Person?

Hallo,

wenn man in der vermieteten Eigentumswohnung des Herrn A arbeitet, Herr A aber unter Betreuung seiner Tochter B steht, an wen muss die Rechnung adressiert werden?

Ich würde sagen: Um die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht zu gefährden, ist der Rechnungsempfänger der Inhaber der Wohnung, ich würde dann an:
Frau B
c/o Herr A
Frau-B-Straße x
12345 Frau-B-Stadt addressieren.

An die Pflegeeinrichtung des A wäre wohl wenig sinnvoll?

Die Betreuerin Frau B meint ab, nur SIE sei die Rechnungsadressatin - schließlich mache sie das auch schon ein Jahr lang genau so.
Demnach soll ich an
Frau B
Frau-B-Straße x
12345 Frau-B-Stadt addressieren,

im Rechnungstext dann den Leistungsort (Eigentumswohnung ihres Vaters Herr A) schreiben.

Was wäre nun richtig?

Hallo,

wenn schon, dann

Herrn A
c/o Frau B

denn [c/o][1] ist nichts anderes als „bei“.

Kann die Frage nach dem Rechnungsempfänger nicht das Amtsgericht, welches die Betreuung angeordnet hat, beantworten? Ich persönlich würde da nachfragen.

Gruß
Christa
[1]: Zustellanweisung – Wikipedia

Nur weil jemand auf irgendeine Weise betreut wird, heist das ja noch nicht, dass er unmündig und nicht geschäftsfähig ist. Sollte er unmündig sein, dann wäre sein Vormund für Rechnungen verantwortlich. Und dann würde es keine Rolle spielen, ob eine Rechnung an den Betreuten oder den Betreuer geschickt wird, da der Vormund berechtigt ist seine Post zu öffnen und zu bearbeiten.

im allgemeinen schreibt man eine rechnung an seinen vertragspartner und nicht an irgendeinen dritten. völlig unabhängig davon, wer was von irgendeiner steuer absetzen will.