Rechnungsempfänger im Drittland; Kleinunternehmer

Hallo,
für eine Dienstleistung (Übersetzung) ist eine Rechnung an eine Privatperson in Russland auszustellen. Es gilt die Kleinunternehmerregelung. Ist bei der Rechnungserstellung etwas besonderes zu beachten? Sind die Angaben, die ohnehin auf der Rechnung stehen, ausreichend? Wie verhält es sich, wenn der Rechnungsempfänger ein Einzelunternehmer ist? (Dass die Rechnung in die Landessprache zu übersetzen ist, ist klar). Vielen Dank für eurer geteiltes Wissen.
VG
Valentina

Wenn der Abnehmer Privatperson ist, ist das in D steuerbar und steuerpflichtig, wird jedoch aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben. Also alles wie normal.

Wenn der Abnehmer Unternehmer ist, verlagert sich der Ort nach Russland und wäre dort (theoretisch) zu versteuern. Die kennen dort m.E. kein Reverse Charge, aber ich vermute, dass es dort auch eine Kleinunternehmerregelung gibt. Ich würde einfach ohne Umsatzsteuer fakturieren.

Herzlichen Dank und einen schönen Tag!