Rechnungserstellung

Hallo,
ich hab ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Google hat mir irgendwie nicht das ausgespuckt, was ich gesucht habe…

Ich habe vor 3 Jahren Gewerbe angemeldet, habe einml was über den Gewerbeschein gemacht und dann nix mehr.

Jetzt habe ich allerdings für Bekannte eine Website erstellt und soll denen eine Rechnung ausstellen. Die Bekannte meinte, dass wäre kein Problem wenn ich einen Gewerbeschein hätte. Allerdings bin ich mirjetzt nicht sicher, was alles auf die Rechnung drauf muss, damit sie korrekt.

Die ncähste Frage ist wie das mit der Mehrwertsteuer ist. Ist es möglich, die Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen ( für meine bekannte wäre es ok).

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

vielen Dank
nele

Hallo Nele,

und soll denen eine Rechnung ausstellen. Die Bekannte meinte,
dass wäre kein Problem wenn ich einen Gewerbeschein hätte.

Das ist richtig.

Allerdings bin ich mirjetzt nicht sicher, was alles auf die
Rechnung drauf muss, damit sie korrekt.

Grundsätzlich: eine Rechnung ist ein Dokument, daß über ein Rechtsgeschäft (Erstellung Website) Auskunft gibt. Also muß sie alles enthalten was man benötigt, um z.B. im Streitfall das Geschäft beurteilen kann. Also z.B. eine klare, detailierte Auflistung aller Deiner Arbeiten, Auslagen, sonst. Listungen.

Das muß keine tolle Prosa sein. Stell Dir einfach vor, Du würdest Dich mit Deinen Bekannten in die Wolle kriegen (was wir nicht hoffen wollen). Jetzt kommt ein Dritter, im schlimmsten Fall ein Rechtsanwalt o. Richter, und liest Deine Rechnung. Er muß klar ersehen können, was eigentlich abgelaufen ist, ob Du die aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht hast usw.

Da Du „Gewerbeschein“ sagst, gehe ich mal davon aus, daß Du keine GmbH o.ä. hast, was im Handelsregister eingetragen ist. Also musst Du Dich selbst nur als Absender im Firmenkopf eintragen (so Du kein vorgedrucktes Firmenpapier hast). Außerdem, wahlweise ob oder ganz unten Deine Anschrift, Tel., Fax, E-Mail und natürlich die Bankverbindung.

Im Mittelteil:

  • natürlich Anschrift Deiner Bekannten/Kunden

  • Rechnungsdatum, normalerweise das von heute. Ausnahme: du schreibst die Rechnung an einem Sonntag, dann nimm das Datum von Mo.

  • Rechnungsnummer. Das Finanzamt sieht es übrigens gerne, wenn Rechnungsnummern fortlaufend sind. Viele Kleinstbetriebe, die noch nicht soviele Rechn. schreiben, mogeln aber manchmal gerne ein bißchen - damit der Kunde bei der nächsten Rech. nicht sieht: „Was, der hat ja seit dem letzten Mal nur 3 Aufträge gehabt?!“

  • Betrefftext, also worauf sich die Rechnung bezieht. Also je nach Art/Inhalt der Rech. etwa „Ihr Auftrag/Ihre Bestellung vom…“, „Erstellung einer Webseite für Ihr Ladengeschäft ‚Das Nähkästchen‘, Lange Meile 123, X-Stadt“

  • pers. Anrede: Geschmackssache. Ist bei Rechnungen aber auch ohne okay.

  • Kurzer Text, z.B. „Für die von uns erbrachten Leistungen erluben wir uns, Ihnen folgende Positionen in Rechnung zustellen:“

  • Die Rechnungspositionen. Wie das bei Dir aussieht, kann ich natürlich nicht sagen. Ein paar Tips: Wenn Du einen Pauschalpreis ausgemacht hast, beschreibst Du kurz in Form von Aufzählungen, was Du getan hast, z.B. Konzeptarbeit, Internet-Recherche, die Programmierarbeiten. Am Ende dann eine „richtige“ Rechnungsposition mit Stückzahl (=1), Einzel- und Positionspreis und Text wie z.B. „Preis für Arbeiten wie vorstehend aufgeführt“. Ggf. Zusatzzeile mit Text wie „Preis pauschal gem. Vereinbarung“ oder „Preis gem. unserem Angebot vom…“

Wenn Du zusätzliche Auslagen gehabt hast, z.B. Rechte an einem Bild/Photo gekauft, die Du in die Website eingefügt hast, führst Du das in weiteren Positionen extra auf.

Hinweis: ALLE Preise sind netto, d.h. ohne MwSt. Die kommt ganz zum Schluß (s.u.)

  • Die Rechnungssumme. Zuerst „Summe netto“ (Summen aller Gesamtpreise der Positionen), dann „zzgl. MwSt. 16%“ (wenn Du auch Lebnensmittel o. Bücher verkauft hast, dann auch MwSt. 7%, muß extra ausgewiesen werden), dann „Gesamtbetrag“ oder „Rechnungsbetrag“ (brutto, d.h. inkl. MwSt.).

  • Zahlungskondion nicht vergessen, ist wichtig falls der Kunde partout nicht zahlt. Meistens „Zahlbar sofort rein netto.“ Will heißen: Kohle her, so schnell wie möglich, kein Skonto o.ä. Auch gänig: „Zahlbar 14 Tage rein netto“

Die ncähste Frage ist wie das mit der Mehrwertsteuer ist. Ist
es möglich, die Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen (
für meine bekannte wäre es ok).

Leider liegt es nicht bei Deinen Bekannten zu bestimmen, ob das ok. ist, sondern beim deutschen Gesetzgeber und beim Finanzamt. Grundsätzlich: egal was du verkaufst/in Rechnung stellst, da ist immer die MwSt. drauf. Ausnahme nur: wenn Du direkt für eine stattliche Behörde arbeitest oder für einen Kunden im Ausland. Du mußt die MwSt. auf jeden Fall beim Finanzamt abliefern (oder Du betrügst das Finanzamt).

Die Frage ist lediglich: können Deine Bekannten was mit der MwSt anfangen? Wenn sie ihrerseits ein Geschäft haben, und Du hast die Website dafür erstellt, dann ja. Dann geht das Ganze folgndermaßen ab: Du hast einen Preis von (nur als Beispiel) 100.- Euro abgemacht. Das ist netto, also ohne MwSt., denn die interessiert weder dich noch Deine Kunden. Summe d. Bechnungspositionen also 100.-, zzgl. 16% gesetzl. MwSt in Höhe von 16.- macht Rechnungsbetrag 116.-
Deine Kunden zahlen, Du führst die 16.- ans Finanzamt ab, Deine Bekannten gehen mit der Rechnung zum Finanzamt und holen sich die 16.- wieder.

Klingt komisch, ist aber so. Die MwSt. wird nämlich nur vom (privaten) Endkunden bezahlt, Geschäftskunden holen sie sich wieder. Wenn Deine Bekannten also die Website privat haben wollen, können sie die MwSt. nicht wiederholen. Du berechnest sie aber natürlich trotzdem, gibst sie dem Finanzamt und da bleibt sie auch.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hab´s versucht.

HTH & Grüße,

Tim

Servus Tim,

die Aufzählung ist schon ziemlich gut. Der Rest der notwendigen Mindestangaben steht in § 14 Abs 4 UStG.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

die Aufzählung ist schon ziemlich gut.

Danke für das Lob von einem Profi. :smile:

Der Rest der notwendigen Mindestangaben steht in § 14 Abs 4 UStG.

Ist schon länger her, daß ich meine eigene GbR aufgemacht habe. Hatte jetzt die Unterlagen gerade nicht parat.

Grüße,

Tim

Der Rest der notwendigen Mindestangaben steht in § 14 Abs 4 UStG.

Ist schon länger her, daß ich meine eigene GbR aufgemacht
habe. Hatte jetzt die Unterlagen gerade nicht parat.

Geht auch ohne.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Gruß,

Tim

1 „Gefällt mir“

Ich habe vor 3 Jahren Gewerbe angemeldet, habe einml was über
den Gewerbeschein gemacht und dann nix mehr.


Die nächste Frage ist, wie das mit der Mehrwertsteuer ist.
Ist es möglich, die Rechnung ohne Mehrwertsteuer auszustellen
(für meine bekannte wäre es ok).

Wie hast Du es denn nach der Anmeldung auf dem Fragebogen vom Finanzamt angemeldet?
Als Kleingewerbe? Dann darf keine MwSt auf die Rechnung.
Ansonsten muss MwSt auf die Rechnung.

Gruß JoKu

Leider liegt es nicht bei Deinen Bekannten
zu bestimmen, ob das ok. ist, sondern beim
deutschen Gesetzgeber und beim Finanzamt.
Grundsätzlich: egal was du verkaufst/in Rechnung stellst,
da ist immer die MwSt. drauf. Ausnahme

Nicht ganz so richtig. Denn wenn der Rechnung-Stellende Kleinunternehmer und damit nach §19 UStg von der Umsatzsteuer befreit ist, darf er die Umsatzsteuer auf der Rechnung NICHT ausweisen. Und so wie ich das original Posting gelesen habe, dürfte er wohl sicher unter diese Regelung fallen und ich glaube kaum, dass er auf die Befreiung verzeichtet hat.

In diesem Fall also AUF KEINEN FALL die Umsatzsteuer auf der Rechnung seperat ausweisen und am besten einen Satz mit dem verweise „Umsatzsteuerbefreit nach §19 USTg“ (o.ä.) drauf.

gruss Markus

Hallo Markus,

hast Recht, die Umsatzsteuerbefreiung habe ich unter den Tisch fallen lassen.

Gruss,
Tim