Rechnungsform im Kleingewerbe

Guten Abend zusammen,
nachdem ich mich durch alle möglichen Fragen und Antworten von wegen Rechnung mit oder ohne Mwst. durchgehangelt habe, wie ist es denn nun richtig ?
Muß bei Steuerbefreiung der Hinweis darauf auf der Rechnung stehen oder nicht ?
Und wo kann man sich einen Vordruck runterladen ?

Jürgen

hallo,

es reicht völlig aus, wenn du z.B. schreibst : Leistung netto 1.000,00 + Umsatzsteuer 0 % = Rechnungsendbetrag 1.000,00

  • ein ausdrücklicher hinweis auf die steuerbefreiung bzw. sogar den betreffenden paragraphen ist bei rechnungen von kleinunternehmern nicht erforderlich…

gruß inder

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Hallo, villeicht hilft dir das weiter:

http://www.steuernetz.de/topthema/TT237.html

es reicht völlig aus, wenn du z.B. schreibst : Leistung netto
1.000,00 + Umsatzsteuer 0 % = Rechnungsendbetrag 1.000,00

  • ein ausdrücklicher hinweis auf die steuerbefreiung bzw.
    sogar den betreffenden paragraphen ist bei rechnungen von
    kleinunternehmern nicht erforderlich…

Das stimmt meiner Meinung nach so nicht, es muss darauf stehen, zumindest seit 1.1.2004:
Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer (nach § 19UStG)

  • ein ausdrücklicher hinweis auf die steuerbefreiung bzw.
    sogar den betreffenden paragraphen ist bei rechnungen von
    kleinunternehmern nicht erforderlich…

Das stimmt meiner Meinung nach so nicht, es muss darauf
stehen, zumindest seit 1.1.2004:
Kein Umsatzsteuerausweis da Kleinunternehmer (nach § 19UStG)

BMF, 22.01.2004, IV B 7 - 19/04, BStBl I 2004

Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG ist in der Rechnung der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen. Bei dem Hinweis auf eine Steuerbefreiung ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer die entsprechende Vorschrift des UStG oder der 6. EG-Richtlinie nennt…

BMF, 22.01.2004, IV B 7 - 19/04, BStBl I 2004

Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG ist in der Rechnung der
Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
oder im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis auf die
Steuerbefreiung anzubringen. Bei dem Hinweis auf eine
Steuerbefreiung ist es nicht erforderlich, dass der
Unternehmer die entsprechende Vorschrift des UStG oder der 6.
EG-Richtlinie nennt…

Ja, stimmt, der Paragraph als solchen mit Abschnitt etc. muss nicht drauf, umgangssptachliche Bezeichung genügt, also „Kleinunternehmer“
Aber DAS würde ich draufschreiben, wurde uns auf alle Fälle so eigebläut.