Rechnungsgutschrift

Hallo Zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich gerade:
A verkauft in 2008 seine ETW, im April 2009 bekommt er die Abschlußrechnung für 2008, alles wird bezahlt, alle Forderungen erledigt.
Nach diesem Termin erfolgt für eine mitbezahlte Rechnung aus 2008 eine Gutschrift an die Eigentümergemeinschaft, die nicht unerheblich ist und von A vorher ja mitgezahlt wurde. Bekommt A sein Geld wieder?

Lieben fragenden Gruß
Clem

Hallo,

wenn im Kaufvertrag über die Wohnung nichts darüber vereinbart worden ist, bzw. bei der Beschlussfassung, wird es nichts mehr für A geben.

Das gleiche gilt für den Anteil an der Rücklage, dieser wird ja auch mitverkauft.

Es sei denn die Verwaltung der WEG hat einen Fehler gemacht ( zu spät abgrechnet ), einfach mal nachfragen.

Gruß

Wolfgang