Hallo Zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich gerade:
A verkauft in 2008 seine ETW, im April 2009 bekommt er die Abschlußrechnung für 2008, alles wird bezahlt, alle Forderungen erledigt.
Nach diesem Termin erfolgt für eine mitbezahlte Rechnung aus 2008 eine Gutschrift an die Eigentümergemeinschaft, die nicht unerheblich ist und von A vorher ja mitgezahlt wurde. Bekommt A sein Geld wieder?
Lieben fragenden Gruß
Clem