Rechnungshöhe gerechtfertigt?

Angenommen jemand hat an einen Tragwerksplaner ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde erstellt und bezahlt. Alles abgeschlossen.
Nun benötigt dieser Jemand dieses Gutachten in 2 weiteren Ausfertigungen + 2x eine Bauvorlageberechtigungs-Bescheinigung.
Der Auftraggeber erhält diese Unterlagen mit einer Rechnung von 60 EUR + Mwst. für 1 Stunde Arbeitszeit. Keine Sonstigen Kosten sind aufgeführt.

Die Frage hier ist: Ist die Rechnungshöhe gerechtfertigt? Ich meine, was kann beim Ausstellen der Unterlagen so lange dauern? Eine Vermutung ist, dass hier
ggf. das Anfordern der Bauvorlageberechtigung bei der Kammer etwas Aufwand ist oder gar Gebühren kostet.
Eine zweite Frage ist: Hat man eigentlich das Recht auf diese Unterlagen? Es handelt sich ja um ein bestehendes Auftraggeber-/-nehmer-Verhältnis.

Danke für einige Anregungen.

Also bei uns ist es so, dass alle Zeiten sich als „je angefangene Stunde“ verstehen. 1 Stunde Arbeitszeit ist einfach der kleinste mögliche Abrechnungszeitraum und für den fällt auch der volle Stundensatz an. Das dient auch durchaus dazu, von Auftraggebern nicht permanent mit irgendwelchem Kleinkram genervt zu werden. Insofern finde ich das durchaus gerechtfertigt.

Hallo!

Wenn jemand den Auftrag entgegen nimmt, irgendwelche Sachen kopiert und eintütet, eine Rechnung schreibt und den Vorgang bis zum Zahlungseingang verfolgt, sind die 60 € futsch. Ja, die Rechnung ist der Höhe nach angemessen.

Gruß
Wolfgang

Was soll daran unangemessen sein?
Geh mal zu VW und Co,. die machen Dir für 60€ Stundenlohn noch nichtmal den Motorraumdeckel auf! ramses90

Ich danke euch für die Einschätzung.
Schöne Vorweihnachtstage wünsch ich euch.