Angenommen jemand hat an einen Tragwerksplaner ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde erstellt und bezahlt. Alles abgeschlossen.
Nun benötigt dieser Jemand dieses Gutachten in 2 weiteren Ausfertigungen + 2x eine Bauvorlageberechtigungs-Bescheinigung.
Der Auftraggeber erhält diese Unterlagen mit einer Rechnung von 60 EUR + Mwst. für 1 Stunde Arbeitszeit. Keine Sonstigen Kosten sind aufgeführt.
Die Frage hier ist: Ist die Rechnungshöhe gerechtfertigt? Ich meine, was kann beim Ausstellen der Unterlagen so lange dauern? Eine Vermutung ist, dass hier
ggf. das Anfordern der Bauvorlageberechtigung bei der Kammer etwas Aufwand ist oder gar Gebühren kostet.
Eine zweite Frage ist: Hat man eigentlich das Recht auf diese Unterlagen? Es handelt sich ja um ein bestehendes Auftraggeber-/-nehmer-Verhältnis.
Danke für einige Anregungen.