Rechnungskopie bei Verkauf, Firmenanschrift

Großes „Streitthema“ im Bekanntenkreis…

Eine Person, nennen wir sie Paul, arbeitet bei einem Dienstleistungsunternehmen. Paul bestellt öfter Sachen über seine Firma (mit deren Genehmigung) und bezahlt aus eigener, privater Tasche nach Erhalt der Rechnung direkt an den Verkäufer. Rechnungsanschrift lautet: Paul, Firma Soundso, Anschrift.

Nun möchte Paul etwas privat bei eBay verkaufen und die Rechnung (zwecks Wertsteigerung usw.) beilegen.

  1. Darf Paul die Rechnung einfach so beilegen? Es steht zwar sein Name als Rechnungsempfänger, aber eben auch die Firma drauf.

  2. Ist er rechtlich gesehen überhaupt der Eigentümer oder kann man die Rechnung auch so auslegen, als wäre sie nur an einen MA der Fa. gegangen und somit Firmeneigentum? (Ich bin der Meinung die erste Zeile der Anschrift ist entscheidend. Steht da zuerst sein Name, geht alles direkt zu seinen Händen)

  3. Kann es in irgend einer Hinsicht Probleme geben, wenn der Käufer gewerblich die bei eBay gekaufte Ware mit dieser Rechnung beim Finanzamt geltend machen möchte, da er die Ware für sein Geschäft nutzt? Macht das Finanzamt dann Probleme, weil ein Privatmensch ein Gerät mit Rechnungsanschrift einer Firma veräußert? (Die Firma ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt).

Vielen Dank für eure Meinungen!

Hallo,

leider bin ich bezüglich Rechnungen kein Experte und weiß dazu nichts sicheres.

Vielleicht wüsste ein Rechtsexperte mehr zu dieser Frage?

Zu Frage 3. würde ich annehmen, dass die ursprüngliche Rechnung für das Finanzamt nicht relevant ist, sondern vielmehr der nun bei ebay erzielte Verkaufspreis. Für diesen erneuten Verkauf müsste Paul dem Käufer eine neue Rechnung oder Quittung ausstellen.

Meine persönliche Meinung zu Originalrechnungen ist, dass diese interessant sind für evtl. Garantieansprüche, sonst aber weniger relevant sind. Beim Widerverkauf gibt es oft erhebliche Wertverluste gegenüber dem Neupreis.

Stephanie

1, & 2. Ich sehe da überhaupt kein Problem, denn nicht die Firma sondern Paul war der Käufer, der schließlich auch bezahlt hat und er ist jetzt auch der rechtmäßige Besitzer der Ware.
3. Kann es nicht, da Paul ja, wie sie selbst schon schreiben nicht über eine Vorsteuerabzugsberechtigung beim Kauf verfügte und somit sind alle Steuern schon beglichen und das Finanzamt hat nichts mehr zu kassieren.

  1. Zudem unterstelle ich, dass Paul mit dem Kauf und Wiederverkauf keinen Handel betreibt sondern etwas erworben hat, es in seinem Besitz und Nutzung hatte und jetzt nicht mehr benötigt und daher veräußert.

Also keine Probleme.

Hallo kramerkurti,

leider kann ich Dir bei Dieser Anfrage nicht weiterhelfen, da mein Rechtswissen in diesem Bereich nicht sonderlich ausgeprägt ist, ich könnte höchstens raten, aber das bringt Dich ja auch nicht weiter.

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg bei der Beantwortung Deiner Frage.

Viele Grüße
Eberhard

Hallo,

da kann ich dir auch keine Auskunft geben.
Ich würde einfach die Firma unleserich durchstreichen, ob das für das Finanzamt ok ist weiß ich nicht.

Gruß

Tut mir leid,

auf solche speziellen Rechtsfragen weiß ich leider keine Antwort. Aber viel Glück,
mfG
connybra

sorry, aber ich glaub, da muss ein Rechtsanwalt ran…mich überfordert die Frage total! Würde aber gern das Ergebnis erfahren!

Sorry, kann leider nicht helfen.
Gruß
chrissywe

Hallo,

ich denke, normalerweise wird zwischen Rechnungsanschrift und Lieferanschrift unterschieden. Wenn das in diesem Fall nicht erfolgt zu sein scheint, kann ich nicht genau sagen, welche rechtlichen Folgen dies hat/haben kann.
Ich kann daher nur empfehlen, einen Anwalt zu fragen oder sich im juristischen Kontext schlau zu machen.