Hallo Community,
nehmen wir an Person A hat in 2014 eine Rechnung falsch ausgestellt, da sie die MwSt bei einem Posten vergessen hatte. Nehmen wir an die Rechnung sah folgendermaßen aus:
- Dienstleistung B € 1000,- + 19% MwSt = € 1190,-
- Verpflegung C € 100,-
- GESAMT € 1290,-
Nun möchte Person A diese Rechnung erneut ausstellen. Eigentlich müsste die Rechnung folgendermaßen aussehen:
- Dienstleistung B € 1000,- + 19% MwSt = € 1190,-
- Verpflegung C €100,- + 19% MwSt = € 190,-
- GESAMT € 1380,-
Person A wurden in 2014 Jahr die schon in Rechnung gestellten € 1290,- überwiesen. Es fehlen also noch die € 90,-der Umsatzsteuer auf die Verpflegung C.
1.) Wie kann Person A eine richtige Rechnungskorrektur nun in 2015 richtig ausstellen?
2.) Was passiert mit den nun in 2015 nachüberwiesenen € 90,- Werden die für 2014 oder für 2013 als Einnahmen verzeichnet?
3.) Die falschen Eingänge von 2014 werden in der Steuererklärung für 2014 „falsch“ verbucht? Sprich: Die Verpflegung unter Einnahmen mit 0% MwSt?
4.) Oder wird die eigentlich richtige Einnahme (€ 1380,-) einfach in 2014 als Einnahme mit 7% MwSt verbucht obwohl der fehlende Betrag erst 2015 überwiesen wurde?
Person A ist Selbstständig und weist die Umsatzsteuer rückwirkend jährlich aus und muss keine Vorleistungen zahlen.
Bin schon neugierig,
Danke,
Meren