Guten Tag,
ein Malerbetrieb stelle dem Kunden eine Rechnung über 5.000. Der Kunde ist unzufrieden und man einigt sich auf einen Betrag von 3.500.
Folgende Fragen:
- muss zwingend eine Gutschrift bzw. Rechnungskorrektur erfolgen, oder kann der Maler einfach eine Erlösschmälerung buchen.
- macht es einen Unterschied, ob der Kunde Privatmann oder Unternehmer ist?
Vielen Dank