Liebe Wer-Weiss-Was Nutzer,
angenommen ich habe in einer Rechnung eine Summe von Leistungen aufgeführt z. B. 1000 Euro. Die 1000 Euro sind eine Summe aus verschiedenen Teilen z. B. Wartung, Dienstleistung. Angenommen ein Teil ist brutto eingeflossen.
Die REchnung sieht folgendermaßen aus:
Wartung etc. 1000,00
Ust 19 % 19,00
Brutto 1119,00
Ein Jahr später wird der Fehler festgestellt und folgende Korrekturrechnung gestellt:
Korrektur zur Wartung etc. 900,00
USt 19 % 171,00
Brutto 1.071,00
geleistete Zahlung 1.119,00
Rechnungsbetrag -48,00
Meine Frage nun, ist es in Ordnung die geleistete Zahlung in der Korrekturrechnung (1.119,00) brutto aufzuführen oder muss diese oben bei den 900,00 € netto abgezogen werden?
Für Hilfe wäre ich dankbar…
Ist dieser Fall weiterhin ein § 17 UStG Fall?
Hier gab es doch eine Gesetzesänderung, dass die Steuer bei Änderungen der BMG erst bei Zugang des Guthabens bei dem Kunden berichtigt werden muss.