Rechnungslegung DSL-Paket

Person A hatte einen wohlmeinenden Rat angenommen und ist mit allen Rechnungsunterlagen in 2 Shops der Firma B gewesen, zwecks Klärung von Erstattungen und Gutschriften für das über 4 Monate nicht funktionierende DSL Paket.

Da die Firma B 2 Tochterkonzerne unterhält, schiebt es jeder auf den anderen und es kam keine Klärung zustande.

Dann hat Person A die Verbraucherzentrale in Anspruch genommen und diese gab den Rat alles schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die oberste Firmenspitze zu senden. Person A hofft nun das die Firma B sich der Sache annimmt und wenn nicht, bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Das heißt, wie so oft, David gegen Goliath …

Nachtrag:

Sollte Person A den Anbieter wechseln? Wenn ja, bleibt das Leitungskabel für DSL immer noch von der Firma B bestehen (Monopol). Somit ist man immer auf Firma B weiterhin angewiesen. Das war der Grund warum ich gleich alles bei Firma B gemacht hatte, obwohl viel günstigere Angebote gab.