Person A hatte einen wohlmeinenden Rat angenommen und ist mit allen Rechnungsunterlagen in 2 Shops der Firma B gewesen, zwecks Klärung von Erstattungen und Gutschriften für das über 4 Monate nicht funktionierende DSL Paket.
Da die Firma B 2 Tochterkonzerne unterhält, schiebt es jeder auf den anderen und es kam keine Klärung zustande.
Dann hat Person A die Verbraucherzentrale in Anspruch genommen und diese gab den Rat alles schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die oberste Firmenspitze zu senden. Person A hofft nun das die Firma B sich der Sache annimmt und wenn nicht, bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Das heißt, wie so oft, David gegen Goliath …