Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt sei einmal angenommen:
Ein Kunde (Ku) ruft einen Klempner (Kl), da die Heizung des Kunden nicht mehr funktioniert und bittet um Beseitigung der Störung. Der Klempner findet nach einiger Suche den Fehler in Form eines defekten Wärmetauschers.
Kl baut das Ding aus und versucht, es zu reinigen um es wieder in Funktion zu bringen. Dieser Versuch scheitert, Kl baut das Teil in Ermangelung eines Ersatzes zunächst wieder ein, die Heizung läuft noch nicht.
Am nächsten Tag wird von Kl ein neuer Wärmetauscher besorgt und eingebaut, alles ist wieder in Ordnung.
Auf der Rechnung wird der erste Einsatz von Kl deklariert als „Heizungsstörung. Überprüfung und Ursachensuche. Wärmetauscher defekt.“
Ist es seitens Kl rechtens, dass der Einsatz am ersten Tag berechnet wird, obwohl der Auftrag „Störungsbeseitigung“ nicht erfolgreich durchgeführt wurde? Eine erfolgreiche Arbeit war zwar mangels Ersatzteil nicht möglich, aber Fakt ist doch, dass die Störung nicht beseitig wurde.
(Es existiert über den ersten Einsatz KEIN von Ku unterschriebener Stundenzettel, aber das soll nicht Teil der Argumentation sein. Es geht hier darum, ob der doch eigentlich erfolglose Einsatz von Kl am ersten Tag bezahlt werden muss.)
Kl baut das Ding aus und versucht, es zu reinigen um es wieder
in Funktion zu bringen. Dieser Versuch scheitert, Kl baut das
Teil in Ermangelung eines Ersatzes zunächst wieder ein, die
Heizung läuft noch nicht.
Ein Sachverständiger würde jetzt sagen können, ob dies ein Erfolg versprechender Reparaturversuch war, der zu bezahlen ist, oder nur herumreiten auf einem toten Pferd, das nicht zu bezahlen wäre.
Ist es seitens Kl rechtens, dass der Einsatz am ersten Tag
berechnet wird, obwohl der Auftrag „Störungsbeseitigung“ nicht
erfolgreich durchgeführt wurde?
Du spielst auf den Unterschied Dienstvertrag/Werkvertrag an.
Nun, da der Vertrag auf die Erzielung des Erfolgs gerichtet ist, haben wir einen Werkvertrag.
Nur liegt es in der Natur einer Reparatur, dass deren Erfolg gar nicht garantiert werden kann.
Ich persönlich sehe in einer Reperatur eigentlich zwei Verträge.
Erst der Dienstvertrag zur Fehlersuche.
Dann der Werkvertrag zur Beseitigung.
(Es existiert über den ersten Einsatz KEIN von Ku
unterschriebener Stundenzettel, aber das soll nicht Teil der
Argumentation sein. Es geht hier darum, ob der doch eigentlich
erfolglose Einsatz von Kl am ersten Tag bezahlt werden muss.)
Wenn Zweifwel bestehen, ob der erste Versuch sinnvoll war, dann wäre die Innung mal ein Ansprechpartner.
Hallo,
Ein defekter WT kann nicht funktionieren. Den Defekt hat der Kl festgestellt. Weshalb sollte man also diesen ersten Aufwand nicht bezahlen wollen?
Soll der Kl auf eigenes Risiko arbeiten?
Selbstverständlich muß man den gesamten Einsatz bezahlen.
Gruß:
Manni
Hallo
Auf der Rechnung wird der erste Einsatz von Kl deklariert als
„Heizungsstörung. Überprüfung und Ursachensuche. Wärmetauscher
defekt.“
Eben. Diese zunächst einmal festzustellen war ein zwingend erforderlicher - und offenkundig korrekt durchgeführter - Teil der Heizungsreparatur, nämlich die Erforschung der Ursache und die Ermittlung des benötigten Ersatzteils - und ist somit ebenso zu vergüten wie dessen letztendliche Lieferung und Montage.
Da offenkundig im Stundenlohn gearbeitet wurde, ist ein Werkvertrag übrigens mehr als zweifelhaft, Stundenlohn statt Leistungslohn ist typisch für Dienstverträge. Die Ursachenforschung wäre also Dienstvertrag, der Austausch selbst evtl. Werkvertrag. An beider Vergütungspflicht ändert das nix, nur an der Erfolgshaftung - über die wir ja in diesem Fall aber glücklicherweise nicht zu streiten brauchen.
smalbop
Danke für Eure Antworten
Vielen Dank für Eure prompte Reaktion. Ich denke, Eure Antworten haben alles Notwendige gesagt und den Sachverhalt damit er- und ge-klärt.
Nochmals Danke und beste Grüße.