Rechnungslegung Umzugsunternehmen

Mahlzeit,

Firma XY wurde für einen Umzug beauftragt. Der Umzug beginnt um 07:30 Uhr und man verabschiedet sich nach dem Möbel ausladen am Zielort um 10:30 Uhr. Das sind nach Adam Riese DREI Stunden.

Gestern kommt die Rechnung. Es werden 4 Stunden (also pro Mann und Auto, das sind dann insgesamt 12 Stunden) abgerechnet. Plus MwSt.

Kunde ruft nun im Büro an und fragt, warum 4 Stunden (je Arbeiter und Auto), ob da die Rückfahrt zur Firma noch mit berechnet wird. Im Rückruf zwei Stunden später erklärt die Dame aus dem Büro, dass pauschal immer eine Stunde (EINE) An- und Abfahrt berechnet wird.

Nun stellen sich für den Kunden zwei Fragen:

  1. Müsste diese ein Stunde Pauschale für An- und Abfahrt nicht auf der Rechnung aufgeführt werden?

  2. Wenn angeblich EINE Stunde für An- und Abfahrt pauschal berechnet werden, warum werden dann letztlich 3 Stunden mehr berechnet (tatsächlich waren 2 Männer a 3 Stunden beschäftigt, der LKW kostet ebenfalls pro Stunde - macht also 3 x 3 Stunden; in Rechnung gestellt wurden aber 3 x 4 Stunden).

Vereinbart war im Vorfeld diese Pauschale nicht.
Beim letzten Auftrag vor gut 1,5 Jahren gab es solch eine Pauschale nicht (was der Aussage "wir berechnen immer eine Pauschale von… " widerspricht).

Wie würdet Ihr reagieren? Zahlen ohne Murren? Oder auf Korrektur der Rechnung pochen?

Danke und Gruß für Euren Tipp
A.A.

Hi

zu 1.
Nein, das muss nicht aufgeführt werden - wie eine Rechnung für eine solche Dienstleistung gestaltet wird, das steht dem Unternehmer frei.
Natürlich ist es vorteilhaft, möglichst genau aufzuschlüsseln - umso weniger Rückfragen und Missverständnisse gibt es.

zu 2.
das scheint mir richtig: Der Stundensatz ist wohl für LKW und Mann der Gleiche, LKW + 2 Mann waren 3 Stunden vor Ort = 3 x 3 h - dazu die 1 x 3h An- und Abfahrt - ergibt insgesamt 3 x 4 h

Ich sehe da überhaupt keinen Grund zu Murren, denn dass die An- und Abfahrt bezahlt werden müssen steht ja wohl außer Zweifel.
Je eine halbe Stunde für An- und Abfahrt ist ein sehr kundenfreundlicher Wert - branchenüblich sind deutlich höhere Werte - mindestens JE 1 h!

Zur Abfahrt gehört dann übrigens auch noch die Vorbereitung des LKW für den nächsten Umzug = Packdecken zusammenlegen, LKW ausfegen, etc…

Gruß

Hummel

Moin,
danke erst mal für Deine Antwort.

Ich habe das bisher noch nicht erlebt, dass die An- und Abfahrt nicht in der Rechnung aufgeführt wird. Weder bei Handwerkern noch bei Umzügen. Aber gut. Akzeptiere ich, wenn das nicht sein MUSS.

Es irritiert halt, dass vor einem Jahr keine Pauschale verlangt wurde und nun auf einmal die „zu viel“ berechnete Stunde auf Nachfrage als diese Pauschale erläutert wird.

Gruß
A.A.